Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29.11.18

An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

A. Politische Gemeinde Ottenbach

1. Erteilung des Bürgerrechts an Owens Mark, von Vereinigtes Königreich, Stüdlerstrasse 2, 8913 Ottenbach

2. Erteilung des Bürgerrechts an Tauriello Giovanni und Carnevale Anna Maria, von Italien, Isenbergstrasse 29, 8913 Ottenbach

3. Zustimmung zum Kauf des ehemaligen Postlokals im Stockwerkeigentum in der Liegenschaft Dorfplatz 2 für Fr. 290 000.00

4. Genehmigung des Bruttokredits von Fr. 942 375.00 inkl. MwSt. für die Sanierung der Filteranlage der Wasserversorgung Ottenbach

5. Genehmigung des Bruttokredits von Fr. 753 900.00 inkl. MwSt. für die Sanierung der Isenbergstrasse im Abschnitt ab Reben- bis Geeren-strasse (Ersatz Wasserleitung - Sanierung Kanalisationsleitung - neue Meteorwasserleitung - Sanierung Strasse und Trottoir - Strassenbeleuchtung Umrüstung auf LED)

6. Genehmigung des Bruttokredits von Fr. 505 113.00 inkl. MwSt. für neuen Klappenschacht und Leitungssanierung Steinernstrasse mit Aufhebung Zonenschieber

7. Genehmigung des Bruttokredits von Fr. 130 000.00 inkl. MwSt. für die Sanierung der Bühne und Bühnentechnik beim Gemeindesaal Ottenbach

8. Genehmigung der Kreditabrechnung Sanierung Meteorwasserleitung Ifang von Total Fr. 101 706.60 inkl. MwSt.

9. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzen des Steuerfusses (41%)

B. Primarschulgemeinde Ottenbach

1. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzen des Steuerfusses (50%)

2. Erlass einer kommunalen Gebührenverordnung

C. Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Ottenbach

1. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzen des Steuerfusses (14%)

Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 4. Dezember 2018, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Sie sind auch auf der jeweiligen Homepage während der Rekursfrist einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis

• wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen

• und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

In Angelegenheiten der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde gelten die gleichen Rechtsmittel. Diese sind jedoch nicht an den Bezirksrat, sondern an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, zu richten.

Ottenbach, 4. Dezember 2018

Gemeinderat Ottenbach