Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2018

An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2018 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Politische Gemeinde

1. Genehmigung Budget 2019

2. Festsetzung des Steuerfusses (88 %)

3. Kreditabrechnung Werterhaltung Schulhaus Aeschrain; Genehmigung

Ref. Kirchgemeinde

1. Genehmigung Budget 2019

2. Festsetzung des Steuerfusses (14 %)

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen ab 14. Dezember 2018 im Gemeindehaus, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf. Die Berichtigung des Protokolls kann selbstständig nur mittels Aufsichtsbeschwerde beim örtlich zuständigen Bezirksrat als Aufsichtsbehörde verlangt werden.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,

- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 21a VRG),

- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 VRG).

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

In Angelegenheiten der evangelisch-reformierten Kirchenpflege gelten die gleichen Rechtsmittel. Diese sind an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, zu richten

Knonau, 14. Dezember 2018

Im Auftrag der Vorsteherschaften

- Gemeinderat Knonau

- Reformierte Kirchenpflege