Bonstetter Zentrum wird erneuert
Gemeindehaus und Baurecht erhalten Zustimmung, Dorfplatzgestaltung scheitert knapp

Bonstetten setzt zwei Teile seiner Zentrumsplanung um, der dritte fällt vorerst weg. Der Kredit von 12.265 Millionen Franken für den Ersatzneubau des Gemeindehauses wurde am Sonntag mit 62,67 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Auch die Abgabe einer zentralen Parzelle im Baurecht erhielt mit 52 Prozent eine Mehrheit. Der 1,9-Millionen-Kredit für die Gestaltung des Dorfzentrums scheiterte dagegen mit 50,18 Prozent Nein-Stimmen äusserst knapp.
Die drei Vorlagen sind zwar unabhängig voneinander umsetzbar. Sie bilden aber gemeinsam die Zentrumsplanung, mit der die Gemeinde ihren Dorfkern zwischen Löwen und Burgwies neu ordnen und beleben will. Nun entstehen ein neues Gemeindehaus sowie Wohn- und Gewerberäume. Die vorgesehene Aufwertung von Dorfplatz, Chileplatz und Kindergartenspielplatz bleibt jedoch aus. Mit dem Ja zum Kredit kann die Gemeinde den Ersatzneubau des heutigen Gemeindehauses vorbereiten. Das bestehende Gebäude ist laut Weisung baulich in schlechtem Zustand, nicht hindernisfrei und für die Verwaltung zu klein. Besprechungen und Sitzungen müssen heute zum Teil in andere gemeindeeigene Liegenschaften ausgelagert werden. Eine Sanierung oder Erweiterung wäre nach Einschätzung der Gemeinde weder zweckmässig noch kostengünstiger.
Vorgesehen ist ein zweigeschossiger Holzbau beim bestehenden Gemeindesaal. Dazu kommen ein Foyer, ein Sääli und eine Gastroküche. Der Gemeindesaal bleibt bestehen. Zwischen den Gebäuden soll der «Gmeindsplatz» entstehen. Das Sääli mit rund 160 Quadratmetern soll für den Mittagstisch der Kindergärten, Vereinsanlässe und private Feiern genutzt werden.
Der Kredit enthält eine Projektreserve von 20 Prozent. Die Gemeinde rechnet im ersten Betriebsjahr mit Kapitalfolgekosten von rund 420 600 Franken sowie jährlich rund 95 000 Franken für zusätzlichen Unterhalt, Reinigung und Personal. Die Investition ist im Finanzplan eingestellt und soll ohne Steuererhöhung finanzierbar sein. Deutlich enger war der Entscheid zur Baurechtsvorlage. Mit 52 Prozent Ja-Stimmen genehmigten die Stimmberechtigten, die neue Parzelle 3132 während höchstens 99 Jahren im Baurecht abzugeben. Das betrifft das Areal bei der Dorfstrasse 36 und 40. Teile der bestehenden Gebäude sind leer, baufällig oder nur eingeschränkt nutzbar. Geplant sind eine «Ladeschür» mit Detailhandel im Erdgeschoss und rund sieben Wohnungen, ein «Gwerbhüsli» mit Gewerberaum und Wohnung sowie eine Tiefgarage. Die Gemeinde will das Baurecht öffentlich ausschreiben; vorgesehen sind nicht gewinnorientierte Trägerschaften wie Wohnbaugenossenschaften.
Die Wohnungen und Gewerberäume sollen nach dem Zürcher Kostenmietmodell vermietet werden. Die Mieten sollen also Bau, Unterhalt, Verwaltung und Finanzierung decken, jedoch keine Rendite ermöglichen. Die Gemeinde verzichtet dafür auf einen marktüblichen Baurechtszins. Über die gesamte Laufzeit entspricht dies einem Einnahmeverzicht von 2.55 Mio. Franken. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde.
Skepsis beim Aussenraum
Mit 50,18 Prozent Nein-Stimmen lehnte Bonstetten den Kredit von 1.9 Mio. Franken für die Neugestaltung des Dorfzentrums ab. Geplant waren Eingriffe beim Chileplatz, beim Dorfbrunnen, beim Rigelhüsli und beim Kindergartenspielplatz. Der Chileplatz hätte mehr Bäume, einen Kiesbereich und neue Aufenthaltsmöglichkeiten erhalten. Der Spielplatz beim Kindergarten sollte angehoben, besser an die Dorfstrasse angebunden und ausserhalb der Kindergartenzeiten öffentlich zugänglich werden.
Die Rechnungsprüfungskommission hatte als einzige der drei Vorlagen diese Ausgabe zur Ablehnung empfohlen. Sie bezweifelte die Notwendigkeit der Investition und bezeichnete das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig. Beim knappen Nein verfing diese Argumentation offenbar.
Das neue Gemeindehaus und das Baurechtsprojekt können unabhängig von der abgelehnten Gestaltung umgesetzt werden. Der öffentliche Raum im Dorfkern bleibt vorerst, wie er ist. Die Gemeinde plant die Baueingabe für das Gemeindehaus bis Ende April 2027; der Bezug wäre im ersten Quartal 2029 möglich. Für das Baurechtsareal ist die öffentliche Ausschreibung im ersten Quartal 2027 vorgesehen. Ob der Gemeinderat Elemente der abgelehnten Vorlage später nochmals aufnimmt, ist offen.