Gezielte Beeinflussung der Ranglistenlage
ZKSV mit Busse von 3000 Franken belegt

Schön und friedlich war das Zürcher Kantonalschwingfest vom 17. Mai in Mettmenstetten – doch nun kommt ans Licht, dass hinter den Kulissen offenbar nicht alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen ist. Wie der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ZV ESV) im neuesten «Sägemehlsplitter» vom 6. Oktober mitteilt, wurde dem Zürcher Kantonalen Schwingerverband (ZKSV) aufgrund einer unzulässigen Notenkorrektur eine Busse von 3000 Franken auferlegt. Bei der Festlegung der Sanktion wurden sowohl die Schwere und der vorsätzliche Charakter des Verstosses als auch die Selbstmeldung, das Eingeständnis und das erklärte Bedauern des ZKSV berücksichtigt. Gegen den Entscheid kann noch Rekurs erhoben werden. Aber worum genau geht es?
Unzulässige Notenkorrektur am Zürcher Kantonalschwingfest
Am Zürcher Kantonalschwingfest vom 17. Mai in Mettmenstetten wurde nach Abschluss des Wettkampfes die bereits festgesetzte Note eines Schwingers von 10,00 auf 9,75 reduziert. Mit dieser Änderung wurde die Ranglistenlage gezielt beeinflusst. Dadurch wurde der 7. Rang mit 56,50 Punkten kranzberechtigt und es konnten drei zusätzliche Kränze abgegeben werden, so die Meldung im Wortlaut zu lesen auf www.schlussgang.ch.
Der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes hat diesen Verstoss des Zürcher Kantonalen Schwingerverbandes gegen die technischen Vorschriften des ESV beurteilt. Laut dem Technischen Regulativ bestand kein sachlicher Korrekturgrund. Nachträgliche Notenkorrekturen sind nur unter den im Technischen Regulativ und in den dazugehörenden Weisungen festgelegten Voraussetzungen zulässig. Deswegen wurde dem ZKSV deshalb eine Busse von 3000 Franken auferlegt. Gegen den Entscheid kann, gemäss den Statuten des ESV, Rekurs erhoben werden.