Sehen und gesehen werden gilt auch für Fahrräder

Lichtkontrolle der Kommunalpolizei auf dem Schulweg

Perfekt ausgerüstetes Velo: Polizistin Stephanie Richner hat bei dieser Schülerin nichts zu beanstanden. (Bild Martin Mullis)
Perfekt ausgerüstetes Velo: Polizistin Stephanie Richner hat bei dieser Schülerin nichts zu beanstanden. (Bild Martin Mullis)

Noch etwas müde und verschlafen schwingt sich Peter in Mettmenstetten auch an diesem Morgen auf sein Fahrrad, um in die Schule zu radeln. Noch herrscht um diese Zeit Dunkelheit. Zwar leuchten die Strassenlaternen, das neblige und nasse Wetter behindert die Sicht jedoch massiv. Ganz besonders bei starkem Regen oder Nebel sind die Velofahrer nur mit grosser Aufmerksamkeit auszumachen. Eine Beleuchtung am Velo ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern aus Sicherheitsgründen einfach unabdingbar.

Peter ist jedoch vorbildlich ausgerüstet, sein Fahrrad besitzt nicht nur eine Lampe und ein Rücklicht, sondern an seiner Regenjacke sind auch reflektierende Leuchtstreifen angebracht. Mit seiner mustergültigen Ausrüstung ist er in Mettmenstetten in guter Gesellschaft. Am Freitagmorgen gegen sieben Uhr sind mitten im Dorf bei der Abzweigung Albisstrasse/Schulhausstrasse zwei Dienstwagen und sechs Polizistinnen und Polizisten anwesend. Während knapp einer Stunde herrscht bei der Kreuzung zu den Schulhäusern Gramatt, Dorf und Wygarten reger Verkehr. Ganz offensichtlich werden viele Kinder mit demAuto von Mami oder Papi zur Schule gebracht.

Grinsend, aber ohne Beleuchtung

Einige marschieren zu Fuss, viele jedoch radeln zu den Schulgebäuden. Als Allererster kommt auf dem Trottoir ein Bauarbeiter fröhlich grinsend, leider jedoch ohne jede Beleuchtung, auf die Beamten zu. Der vergnügte Mann hat aber Glück, da sein Fahrrad gesetzeskonform ausgestattet ist und er lediglich vergessen hat das Licht einzuschalten, kommt er mit einer Ermahnung davon.

Danach aber passieren zeitweise ganze Gruppen von velofahrenden Schülerinnen und Schülern die Polizeikontrolle. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind alle Fahrräder in Sachen Licht vorbildlich ausgestattet. Bei einem Fahrrad ist sogar ein richtiger kleiner Halogenscheinwerfer montiert. Beim Velo eines Sekundarschülers brennt das Rücklicht nicht, der Polizistin gelingt es mit einem Handgriff, den Wackelkontakt aufzuheben und sie wünscht dem nun strahlenden Knaben einen schönen Tag.

Trotzdem sehen sich die Polizisten gezwungen, bei einigen wenigen Velofahrern wegen fehlender Beleuchtung Bussen auszustellen. Diese fallen je nach Alter der «Sünder» unterschiedlich aus, entweder sind 40 Franken fällig oder es kann auch eine gemeinnützige Arbeit angeordnet werden.

 

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