«Wir werden den Entscheid nicht weiter ziehen»

Das kantonale Baurekursgericht hat die Einsprachen zum kantonalen Gestaltungsplan abgewiesen. Somit könnte dieser noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Noch dieses Jahr Rechtssicherheit auf dem Üetliberg? Der Zürcher Heimatschutz will nicht weiter rekurrieren. (Archivbild)
Noch dieses Jahr Rechtssicherheit auf dem Üetliberg? Der Zürcher Heimatschutz will nicht weiter rekurrieren. (Archivbild)

Nicht gerechtfertigt, unbegründet, verspätet oder schlicht abzuweisen, so das kantonale Baurekursgericht zu den Einsprachen und Rügen des Zürcher Heimatschutzes gegen den kantonalen Gestaltungsplan Uto Kulm. Auf den Rekurs des Vereins Pro Üetliberg trat das Gericht gar nicht ein. Dies weil die meisten Vereinsmitglieder nicht in unmittelbarer Nähe der Üetliberg- und Gratstrasse wohnen.

Der Heimatschutz hatte den neuen Richtplaneintrag für den Uto Kulm als rechtswidrig kritisiert und als Folge davon eine Aufhebung des neuen Gestaltungsplans verlangt. Der Kantonsrat habe den Uto Kulm zu Unrecht als Erholungsgebiet von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Der Regierungsrat widersprach: Angesichts der vielen verschiedenen Nutzer auf engem Raum habe weiterer Regelungsbedarf bestanden. Diesen Standpunkt teilte nun auch das Baurekursgericht.

Die zentralen Forderungen des Zürcher Heimatschutzes für den Uto Kulm, mehr Zugang für die Öffentlichkeit sowie weniger Lärm, Aussenbeleuchtung und Zufahrten, als es der Gestaltungsplan vorsieht, wurden alle abgewiesen. «Wir werden den Entscheid nicht weiterziehen», verriet Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes, dem «Anzeiger» auf Anfrage. Dies habe man kürzlich an einer Sitzung besprochen und auf dem Zirkulationsweg bestätigen lassen. Der Grund sei, «dass wir zu geringe Erfolgschancen sehen, zumal das Verwaltungsgericht im Prinzip auf eine Rechtskontrolle limitiert ist», so Killias. Somit könnte der Gestaltungsplan noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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