Gräberaufhebung

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden auf dem Friedhof Obfelden zwei Reihen

Erdbestattungsgräber

aus den Jahren 1994 bis 1999

und zwei Reihen

Urnengräber

aus den Jahren 1994 bis 1998

aufgehoben. Die Hinterbliebenen werden deshalb gebeten,

bis zum 31. März 2019

die Grabsteine und Pflanzen zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist werden Steine und Pflanzen durch die Gemeinde unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht beseitigt.

Obfelden, 25. Januar 2019

Die Friedhofvorsteherin: E. Meier