Gräberaufhebung
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden auf dem Friedhof Obfelden zwei Reihen
Erdbestattungsgräber
aus den Jahren 1994 bis 1999
und zwei Reihen
Urnengräber
aus den Jahren 1994 bis 1998
aufgehoben. Die Hinterbliebenen werden deshalb gebeten,
bis zum 31. März 2019
die Grabsteine und Pflanzen zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist werden Steine und Pflanzen durch die Gemeinde unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht beseitigt.
Obfelden, 25. Januar 2019
Die Friedhofvorsteherin: E. Meier