Wahlen der Baukommissionen vom 19. Mai 2019

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat den 1. Wahlgang für die Wahl nachstehender Ämter auf den 19. Mai 2019 festgesetzt:

–3 Mitglieder der Hochbaukommission

–3 Mitglieder der Tiefbaukommission

Es werden leere Wahlzettel verwendet. Die Wählbarkeit richtet sich nach den Vorschriften der Kantonsverfassung, dem Gemeindegesetz und dem Gesetz über die politischen Rechte.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 8. März 2019 bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindeschreiber, Zugerstr. 10, 8915 Hausen am Albis, schriftlich zu melden. Die Eingabe hat – nebst der Angabe des gewünschten Amts – folgende Informationen zu enthalten:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort, eventuell Parteizugehörigkeit.

Zusätzlich können der Rufname sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Die entsprechenden Formulare sind bei der Gemeindekanzlei Hausen am Albis, gemeinde@hausen.ch, Tel. 044 764 80 20 oder www.hausen.ch erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Gemeinderat Hausen am Albis

für die Amtsdauer 2019–2022