Öffentliche Planauflage

Die Gemeinde Aeugst a.A. beabsichtigt den Habersaater- und Chöliholzbach, öffentliche Gewässer Nr. 6.0 und 8.0, im Bereich etwa 30 m oberhalb bis etwa 100 m unterhalb des Chnübrechiwegs sowie im Bereich des Chnübrechiwegs, auf einer Länge von etwa 180 m Länge hochwassersicher auszubauen und auf einem Abschnitt von etwa 30 m offen zu legen.

Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Habersaater- und Chöliholzbach für diesen Abschnitt gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 auf.

Einsprache gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 18. März 2019 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinderatskanzlei Aeugst a.A. zuhanden Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben werden.

Die Projektakten liegen bei der Gemeindeverwaltung Aeugst a.A., Dorfstrasse 2, 8914 Aeugst a.A., zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten vom 15. Februar bis zum 18. März 2019 zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Aeugst a.A.

Aeugst am Albis Habersaater- und Chöliholzbach, öffentliche Gewässer

Nr. 6.0 und 8.0. Hochwassersicherer Ausbau und Offenlegung im Weiler

Habersaat. Einspracheverfahren und Gewässerraumfestlegung