Teilrevision Nutzungsplanung

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, welcher die Stimmberechtigen der Gde. Rifferswil an der Gemeindeversammlung mit Beschluss v. 7.12.2016 zugestimmt haben, mit Vfg. Nr. 391/17 v. 13.2.2019 genehmigt.

Die Unterlagen liegen ab dem 22. Februar 2019 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsicht auf (§ 5Abs. 3 PBG).

Gegen den Beschluss der GV und den Genehmigungsentscheid der kant. BD kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Sihlstr. 38, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 und ff. PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Rifferswil, 22. Februar 2019

Gemeinderat Rifferswil