Beschlüsse der Gemeindeversammlung

1.Bau- und Zonenordnung (BZO), Festsetzung Teilrevision BZO «Herferswil 84» – Genehmigung

2.Hansruedi Trachsel, Herferswil 58a, Festsetzung Privater Gestaltungsplan «Herferswil 84» – Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Ein Rekurs gemäss §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde (§ 6 Abs. 1 lit. a PBG).

Mettmenstetten, 26. April 2019

Gemeinderat Mettmenstetten

vom 23. April 2019