Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 5. Mai 2019

1.Der Antrag der Kirchenpflege und der RPK an die Kirchgemeinde, die Rechnung 2018 gutzuheissen, wird einstimmig angenommen.

Das Protokoll der Versammlung kann ab dem 15. Mai 2019 bei den Pfarreisekretariaten in Hausen und Mettmenstetten eingesehen werden oder auf der Homepage

www.kath-hausen-mettmen- stetten.ch downloadet werden.

Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf § 151a Gemeindegesetz wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung, innert 5 Tagen, im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen von der amtlichen Veröffentli-chung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

5. Mai 2019

Katholische Kirchenpflege

Hausen-Mettmenstetten