Beschluss der Gemeindeversammlung

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2018

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A.,

–wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen

–und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Das Protokoll liegt zu den Schalteröffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle der drei Kreisgemeinden zur Einsicht auf.

Sekundarschulpflege Hausen am Albis

Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis,

Kappel am Albis, Rifferswil