Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5.6.2018

Beschlüsse

der Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2018 folgende Beschlüsse:

A. Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach

1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017

2. Genehmigung des Verzichtes auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens

B. Primarschulgemeinde

1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017

2. Genehmigung eines Baukredits über CHF 260 000 für Umbauten und Renovation des Kindergartens Bächler

C. Politische Gemeinde

1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017

2. Genehmigung einer Neubewertung des gesamten Verwaltungsvermögens (Restatement) auf den 1. Januar 2019 gemäss § 179 Abs. 1 lit. c GG 3. Genehmigung der Totalrevision der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)

4. Genehmigung der Totalrevision des Wasserversorgungs-Reglements und der Tarifordnung

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A.,

- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 08. Juni 2018Die Gemeindevorsteherschaften

Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach

Primarschulgemeinde

Politische Gemeinde