Beschlüsse der Gmde.Versammlung vom 5. Dezember 2017

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1.Genehmigung des Budgets 2018 und Festsetzung des Steuerfusses.

Zustimmung zum Antrag

2.Genehmigung der Bauabrechnung sowie des Nachtragskredits von

CHF 846’175.20 für den Neubau des Schulhauses Schachenmatten 4.

Zustimmung zum Antrag

3.Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern.

Zustimmung zum Antrag

4.Genehmigung der Kommunalen Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Bonstetten vom 1. Januar 2018.

Zustimmung zum Antrag

Auflage

Die gefassten Beschlüsse und das Protokoll liegen während der Schalteröffnungszeiten ab Dienstag, 12. Dezember 2017, im Büro der Abteilung Präsidiales zur Einsicht auf.

Stimmrechtsrekurs

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Gemeindebeschwerde

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Be-schwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Protokollberichtigung

Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.

Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Bonstetten, 8. Dezember 2017

Gemeinderat Bonstetten