Erlass Ausführungsbestimmungen

Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2018 die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) erlassen. Auf Grundlage von Ziffer 19 Abs. 1 SEVO hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 12. Juni 2018 die Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung (AB zur SEVO) erlassen.

Der Beschluss und die Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung (AB zur SEVO) liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Erlass kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Stallikon, 15. Juni 2018

Gemeinderat

Erlass Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungs- verordnung (AB zur SEVO)