Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Wettswil am Albis
S-169893.1
Transformatorenstation Wettswil am Albis, Chrügelmatten
–Neubau auf Parzelle 3609 derGemeinde Wettswil am Albis
Koordinaten: 677170 / 243087
L-186723.5
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Chrügelmatten und Schützenhaus
–Einführung in die neue
TS Chrügelmatten
L-225704.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Chrügelmatten und Fildern
–Einführung in die neue TS Chrügelmatten und Ersatz des Kabels
Beim Eidgenössischen Starkstromin-spektorat haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Überlandstr. 2, 8953 Dietikon, im Namen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Postfach 2254, 8022 Zürich, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 10. Februar bis 13. März 2017 in den Gemeindeverwaltungen, während den Bürozeiten, öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen