Teilweises Feuerverbot

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 3. September 2018 das von ihm am 30. Juli 2018 (in Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe) erlassene teilweise Feuerverbot für das Gemeindegebiet Wettswil a. A. ab 4. September 2018 aufgehoben. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Stadthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern a. A., schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Wettswil a. A., 7. September 2018

Gemeinderat Wettswil a. A.