Verkehrsanordnung

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Parkieren

mit Parkzeitbeschränkung

Auf der Obstgartenstrasse, zwischen der Liegenschaft «Senevita» und der Einmündung in die Moosbachstrasse, werden 6 Längsparkfelder für insgesamt 14 Fahrzeuge markiert. Auf diesen neuen Parkfeldern wird die Parkdauer zeitlich beschränkt. An Werktagen zwischen 07.00 und 19.00 Uhr beträgt die maximale Parkzeit 4 Stunden.

Zwecks Kontrolle ist die Parkscheibe zu hinterlegen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Affoltern am Albis, 7. Februar 2017

Gemeinderat Affoltern am Albis