Legales Mandat am Spital Affoltern

Für den Bezirksrat Affoltern ist mit der Mandatsvergabe des Spitals an das ehemalige Betriebskommissionsmitglied Bertram Thurnherr alles rechtens gelaufen. Er weist eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Pro Zweckverband ab.

Nachdem er im Frühjahr 2014 zum Gemeindepräsidenten in Hedingen gewählt worden war, kündigte Bertram Thurnherr per 30. Juni 2014 seinen Rücktritt aus der Betriebskommission (BK) des Spitals an. Er richte den Fokus künftig auf die Gemeinde und wolle mit seinem BK-Rücktritt «eine Entpolitisierung der Spitaldiskussion» erreichen, hielt er damals fest. Dass er über diesen Termin hinaus als Unternehmer «für ein hohes Entgelt» gleichwohl ein Mandat für den Spital wahrnimmt, missfiel dem Verein Pro Zweckverband. Er sieht darin eine grobe Irreführung der Stimmberechtigten, fühlt sich «in hohem Mass hintergangen» und fordert, dass die BK alle Mandate mit Bertram Thurnherr sofort beendet und dass die Honorarsummen offengelegt werden.

Transparenz an der DV

In der Vernehmlassung zur Aufsichtsbeschwerde machte Bertram Thurnherr geltend, eine Beendung von Mandaten widerspreche der Handels- und Gewerbefreiheit. Es sei dem Spital freigestellt, mit ihm in eine Geschäftsbeziehung zu treten, insbesondere, weil er die Behördentätigkeit am Spital aufgegeben habe und kein Interessenkonflikt bestehe. Das Spitalmandat begünstige die Tätigkeit in der Gemeinde Hedingen in keiner Weise. Die Honorare für das Projekt «Neue Rechtsform Spital Affoltern» im Jahre 2013 seien an der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital transparent gemacht und bezogene Entschädigungen offengelegt worden. Die Abgrenzung zwischen seiner Tätigkeit als BK-Mitglied und seinem Projektleitungsmandat sei schriftlich geregelt worden, führte Bertram Thurnherr aus. Der Honorarsatz von 220 Franken pro Stunde sei branchenüblich und betrage «nur» 50 Prozent des Honorarsatzes eines vom Spital beauftragten Rechtsanwalts. Die Projektabrechnung sei von der Delegiertenversammlung einstimmig gutgeheissen worden.

10 Franken pro Stunde

Nachdem die Urnenabstimmung über die neue Rechtsform des Spitals im November 2013 an der Einstimmigkeit gescheitert war, galt es im Hinblick auf die Bildung eines Zweckverbandes mit eigenem Haushalt aktiv zu werden. Zudem waren grosse Anstrengungen erforderlich, um eine gesetzlich korrekte Rechnungslegung 2012 und 2103 nach dem sogenannten Rechnungsmodell HRM zu erstellen. All diese Arbeiten seien im Rahmen seines bis 30. Juni 2014 geltenden Mandates erfolgt. Rund 300 Arbeitsstunden seien das gewesen, was gemäss der reglementarischen BK-Entschädigung neben der normalen BK-Tätigkeit einen Honoraransatz von 10 Franken pro Stunde ergebe. Spreche der Verein Pro Zweckverband von «riesigen Honoraren», so gehe es wohl eher um politisches Mobbing als um die Sache, fügt Bertram Thurnherr an.

Naheliegende Mandatsvergabe

Zusätzlich zur HRM-konformen Erstellung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 mussten die entsprechenden Werkzeuge so erweitert werden, dass auch die Voranschläge 2013 und 2014 gemäss HRM erstellt werden konnten und künftig ein Hilfsmittel bereitsteht für HRM-gerechte Auswertungen aus dem neuen IT-System. Dazu wurde ihm mittels BK-Beschluss vom 24. Juli 2014 ein Mandat erteilt; es läuft im November 2014 aus. Das Volumen betrage 140 Stunden à 180 Franken – dies sei im Quervergleich ein günstiger Betrag, als Zusatz zu den Kosten für das neue IT-System von 850000 Franken – und sei im Hinblick auf den damit erzielbaren Nutzen «mehr als vertretbar». Für das Spital ist es eine «äusserst günstige Offerte» und ein optimaler Entscheid, umso mehr, als das Spitalmanagement und die Betriebskommission dafür «weder die Kapazität noch das Know-how» hätten. Die BK hält fest, dass sie alle Energie in die Verbesserung des Managements stecken wolle. So sei es naheliegend gewesen, den Auftrag an Bertram Thurnherr zu vergeben – umso mehr, als mit dem Auftrag alle Erwartungen erfüllt worden seien: Alle derzeit für die Gemeinden wichtigen finanziellen Unterlagen von der Jahresrechnung 2012 bis zum Voranschlag 2015 konnten Anfang September abgeliefert worden.

Für den Bezirksrat ist Thurnherr ein Verfahrensbeteiligter, nicht Beschwerdegegner, weil sein Mandat in einem zivilrechtlichen Rechtsverhältnis stehe. Er sieht auch keinen Grund für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten beim Spital, dem er die Vergabeeines Mandats vorliegend nicht verbieten könne. Der Bezirksrat sieht auch keine Missachtung von öffentlichem Recht vor. Bertram Thurnherr habe in den Medien seinen Rücktritt als BK-Mitglied mitgeteilt, jedoch nicht erklärt, er werde überhaupt kein Mandat mehr annehmen. Aus Sicht des Bezirksrates lasse sich seine Tätigkeit als Gemeindepräsident von Hedingen mit den Spital-Mandaten durchaus vereinbaren. Im Übrigen seien die wesentlichen Honorarbeträge veröffentlicht worden. «Zusammenfassend ergibt sich, dass ein Einschreiten Kraft Aufsichtsrecht nicht angezeigt ist», hält der Bezirksrat fest.

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