Autobahnzubringer: Über 30 Rekurse eingegangen

Im Rahmen der öffentlichen Planauflage zum Autobahnzubringer sind in Obfelden und Ottenbach gesamthaft über 30 Rekurse eingegangen – unter anderen von Pro Natura und Birdlife Zürich, weil aus ihrer Sicht gleich mehrere Objekte von nationaler Bedeutung tangiert werden.

Am 21. Oktober informierte die Baudirektion des Kantons Zürich in Obfelden über die Pläne des Autobahnzubringers in Ottenbach und Obfelden. Tags darauf startete das Planauflageverfahren mit einer 30-tägigen Frist, die gestern Donnerstag verstrichen ist. Wie auf Anfrage zu erfahren war, sind in den beiden Gemeindekanzleien bis Mittwoch über 30 Rekurse eingegangen. Darunter befinden sich gemäss Tages-Anzeiger Pro Natura und Birdlife Zürich. Die beiden Organisationen stören sich am Umstand, dass das Strassenbauprojekt ein Flachmoor, ein Amphibienlaichgebiet und die schützenswerte Reusslandschaft tangieren. Das sieht auch Adrian Halter von der IG «Erholen statt überholen» so. Er macht in seinem Rekurs ausserdem geltend, dass die Verkehrsmenge nicht gemäss der Prognose vor der Abstimmung zugenommen habe.

Entschädigungsfragen, Lärmschutz

In der Obfelder Gemeindekanzlei ist bisher rund ein Dutzend Rekurse deponiert worden – mit den unterschiedlichsten Begehren. Laut Tiefbausekretär Thomas Hunziker ist beispielsweise ein Grundeigentümer in der Gewerbezone nicht einverstanden mit den zu erwartenden Entschädigungen. Um noch offene Entschädigungsfragen geht es auch bei Liegenschaftenabbruch. Zudem wird im Dorfteil Bickwil die Verlängerung einer Lärmschutzwand verlangt sowie die Versetzung der Postautohaltestelle in die Mitte der geplanten Überdeckung («Anzeiger» vom 7. November). Ausserdem verlangen Bewohner des Reussmatt-Quartiers im Dorfteil Unterlunnern eine Strassenverlegung nach unterhalb der Plasti-Pac AG (vgl. dazu Artikel auf Seite 11). «Nach meiner Auffassung sind alle bisher in Obfelden eingereichten Begehren mit Gesprächen lösbar», glaubt Thomas Hunziker.

Unterschiedlichen Inhalts sind auch jene 22 Rekurse, die bis Mittwoch die Ottenbacher Gemeindekanzlei erreicht haben. Laut Gemeindepräsidentin Gaby Noser Fanger geht es auch hier unter anderem um Lärmschutz, um zu wenig hohe Schutzwälle, aber auch um durchschnittene Flurwege, auf denen kein gesicherter Zugang zur Reuss gewährleistet ist.

Gespräch mit Einsprechenden suchen

Laut Thomas Maag, stellvertretender Medienstellenleiter, äussert sich die Baudirektion zum jetzigen Zeitpunkt mit Bezug auf das Gesetz über die Information und Datenschutz noch nicht zu Einsprachen. Maag hält dazu fest: «Die Einsprachen werden zuerst darauf geprüft, ob der Absender oder die Absenderin überhaupt einspracheberechtigt ist. Einspracheberechtigt sind nur betroffene Grundeigentümer oder Personen, die in ihren schutzwürdigen Interessen berührt sind sowie Gemeinden und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Danach wird mit den Einsprechenden das Gespräch gesucht und mögliche Lösungen besprochen. Ziel dieser Gespräche und Verhandlungen ist es, dass möglichst viele Einsprachen vor der Projektfestsetzung durch den Regierungsrat zurückgezogen werden.»

Der Regierungsrat wird die Rekurse im Laufe des nächsten Jahres behandeln. Im günstigsten Fall erfolgen 2016 die Ausführungsprojektierung, Ausschreibungen und Arbeitsvergaben. Dann könnte der Autobahnzubringer in den Jahren 2017 bis 2019 realisiert werden. Der günstigste Fall tritt dann ein, wenn kein Einsprecher den Strassenbau vor Gericht anficht.

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