Taxifahrer als Schläger verurteilt

14 Monate Knast bedingt für Mann aus dem Säuliamt wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung

«Ich habe ihn nur am Rucksack festgehalten, aber nicht geschlagen», beteuerte der Taxihalter aus dem Bezirk Affoltern am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich seine Unschuld. Der Schweizer Staatsangehörige kurdischer Abstammung sprach gegenüber dem Türkisch-Dolmetscher lediglich von einem Unfall. So sei der betrunkene Fahrgast gestolpert und von sich aus mit dem Kopf auf den Asphalt aufgeprallt, erklärte der Beschuldigte, der sich wegen einfacher sowie fahrlässig schwerer Körperverletzung vor den Schranken verantworten musste.

Zechpreller schwer verletzt

Die Vorwürfe der Anklage gingen auf die Nacht auf den 20. Juni 2015 zurück. Damals stand der langjährige Taxihalter im Arbeitseinsatz und fuhr kurz nach Mitternacht einen betrunkenen Fahrgast an den Helvetiaplatz im Zürcher Kreis 4. Als er vor einem Rotlicht anhielt, sprang der Kunde plötzlich aus dem Taxi und wollte weglaufen. Allerdings vergeblich. So stieg der wütende Chauffeur sofort aus seinem Wagen und nahm die Verfolgung des heute 46-jährigen Zechprellers auf. Unbestritten ist, dass er den Geschädigten einholte und ihn von hinten am Rucksack packte. Dann gingen die Versionen der Parteien weit auseinander. Laut Anklage schlug der aufgebrachte Taxihalter mit seiner Faust gleich zwei Mal auf den Privatkläger ein. Zunächst gegen den Hinterkopf, danach ins Gesicht. Mit der Folge, dass das Opfer nach hinten fiel und ungebremst zu Boden stürzte. Wobei er mit dem Kopf auf der Bordsteinkante aufschlug und sich ein lebensgefährliches Schädel-Hirntrauma zuzog.

Beschuldigter zwischen Knast und Freispruch

Obwohl der Taxihalter sogleich wieder in sein Fahrzeug einstieg und wegfuhr, hatte der schwer verletzte Schweizer Glück im Unglück. So hatten mehrere Augenzeugen den Vorfall beobachtet und alarmierten die Sanität. Diese konnte den Fahrgast noch rechtzeitig ins Spital überführen.

Der bald eruierte Taxihalter gab die Auseinandersetzung zu, stritt aber ab, diesen mit den Fäusten attackiert zu haben. Er habe nicht einmal bemerkt, dass der Mann schwer verletzt gewesen sei. Dies gab er auch vor Gericht an und liess seinen Verteidiger auf einen vollen Freispruch plädieren. Das Plädoyer des Rechtsanwaltes richtete sich vor allem gegen die Schilderungen von sechs Augenzeugen, welche die Schläge gesehen hatten. Sie hätten in der Dunkelheit nicht viel mitbekommen, sagte der Verteidiger. Zudem hätten sie sich auch widersprochen.

Verbotene Selbstjustiz bestraft

Anders sah es der Staatsanwalt, der wegen Körperverletzung sowie fahrlässig schwerer Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten forderte. Er liess auch offen, obeine eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung vorliege. Was eine noch höhere, teilbedingte Strafe von 26 Monaten – sechs Monate davon unbedingt – nach sich ziehen sollte.

Das Gericht folgte zum Schluss mehrheitlich der Anklage und verurteilte den Taxifahrer nicht nur wegen einfacher Körperverletzung, sondern auch wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung. Die Richter stützen sich vor allem auf die belastenden Aussagen der Zeugen ab und sahen einen Faustschlag als erwiesen an. Die Gerichtsvorsitzende Maya Knüsel sprach von einem Akt verbotener Selbstjustiz. Allerdings hielt sie dem Beschuldigten auch zugute, dass er vom Fahrgast massiv provoziert worden sei und spontan gehandelt habe. Was noch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten führte. Der Mann wurde zudem verpflichtet, dem Opfer ein Schmerzensgeld von 6000 Franken zu entrichten. Über weitere finanzielle Forderungen soll noch ein Zivilrichter entscheiden. Der Beschuldigte arbeitet heute noch teilweise als Taxichauffeur. Doch seit dem Vorfall nicht mehr gerne, wie er vor Gericht ausführte.

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