Unter Drogen und ohne Ausweis am Steuer

Unter Drogeneinfluss und ohne Ausweis ist er über längere Zeit Auto gefahren – und das während der Probezeit: Das Bezirksgericht Affoltern hat einen 29-jährigen Bosnier zu einer Gesamtstrafe von 30 Monaten verurteilt. Die Reststrafe nach dem vorzeitigen Vollzug darf er voraussichtlich in Halbgefangenschaft verbüssen.

Nach dem Konsum von Kokain fuhr der 29-jährige Lüftungsmonteur mit dem PW ohne Führerausweis unter anderem zum Bahnhof Affoltern. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>
Nach dem Konsum von Kokain fuhr der 29-jährige Lüftungsmonteur mit dem PW ohne Führerausweis unter anderem zum Bahnhof Affoltern. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>

Der Führerausweis wurde dem in einer Ämtler Gemeinde wohnhaften Mann im November 2015 vorsorglich entzogen – bis zur Abklärung von Ausschlussgründen. Seit März 2016 ist er das «Billett» auf unbestimmte Zeit los. Trotzdem setzte sich der 29-Jährige immer wieder ans Steuer, erst im eigenen Fahrzeug, das er schliesslich verkaufte. Daraufhin benützte er regelmässig das Fahrzeug seiner Frau, fuhr an mehreren Tagen pro Woche zu verschiedenen Destinationen, auch von seiner Spielsucht getrieben. Und oft auch nach dem Schnupfen von Kokain. 2017 konsumierte er mehrere Dosen, ungefähr zwei Gramm pro Tag, dann pausierte er einen Tag, um dann wieder zu konsumieren.

«Ich war jung, naiv und nicht immer anständig, habe mir keine Gedanken gemacht wegen der Konsequenzen», sagte er anlässlich der Verhandlung zum Gerichtspräsidenten Peter Frey und betonte, die laufende Therapie bekomme ihm gut, er konsumiere «sicher» keine Drogen mehr und werde sich künftig voll um seine Frau und seine beiden Kleinkinder kümmern. Er sah ein, dass er durch PW-Lenken unter Drogeneinfluss und ohne Ausweis andere hochgradig gefährdet hat; er will sich nun nach eigenen Worten vollständig aus dem problematischen Umfeld lösen.

Zahlreiche Vorstrafen

Der Umstand, dass der Mann während der laufenden Probezeit delinquiert hat, lässt sein jetziges Tun in besonders düsterem Licht erscheinen. Strafrechtlich ist er wahrlich kein unbeschriebenes Blatt: Bereits 2009 wurde der 1997 als Flüchtling aus Bosnien-Herzegowina in die Schweiz eingereiste Mann vom Bezirksgericht Affoltern unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Fahrens in fahruntüchtigem Zustand und wegen Missbrauchs von Kontrollschildern zu 12 Monaten Gefängnis bei dreijähriger Probezeit verurteilt. 2017 folgte ein Strafbefehl (Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 90 Franken) von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz (Kanton Schwyz) wegen Fahrens ohne Ausweis. Und am 2. Juni 2017 kassierte der Mann vom Bezirksgericht Dietikon wegen Raubes (Tankstellenüberfall) und wiederum ohne Führerausweis am Steuer eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten – dies bei einer Bewährungsfrist von fünf Jahren.

Reststrafe in Halbgefangenschaft

Das Bezirksgericht hat nun diese Strafen widerrufen und den Mann im abgekürzten Verfahren zu einer Gesamtstrafe von 30 Monaten Gefängnis verurteilt: wegen mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, wegen mehrfacher Entwendung eines Fahrzeugs, wegen Fahrens ohne Berechtigung und wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Der Mann anerkennt den Sachverhalt und weilt seit März 2018 im vorzeitigen Strafvollzug, zusammen mit der Untersuchungshaft mittlerweile während knapp 420 Tagen. Dabei erhält er wöchentlich Besuch von seiner Familie. Nun besteht die reelle Chance, dass er das Gefängnis noch in diesem Monat vorzeitig verlassen und eine Reststrafe von 10 Monaten in Halbgefangenschaft verbüssen kann. Womit er die Stelle als Lüftungsmonteur wieder antreten könnte; sein Arbeitgeber gibt ihm eine neue Chance. Der Aufschub des Vollzugs der Gefängnisstrafe erfolgt zugunsten einer ambulanten Behandlung. Allerdings muss hier noch das Amt für Justizvollzug zustimmen. Der Gerichtspräsident geht davon aus, dass dies der Fall sein wird.

Reue und Einsicht

Es sei einfach zur Gewohnheit geworden, sich immer wieder ans Steuer zu setzen. «Ich danke Gott, dass hier nichts passiert ist.» Er bedaure, was passiert sei. Und er sei guten Mutes, dass er dank der Therapie wieder ein normales, delikt- und suchtfreies Leben führen könne. Die Therapie helfe auch beim Verbüssen der Reststrafe in Halbgefangenschaft, um im Gefängnis nicht in Kontakt mit Drogen zu kommen und sich von der Spielsucht zu befreien, versicherte der Mann. Das Gericht glaubte seinen Beteuerungen. «Sie zeigen Reue und Einsicht, wirken authentisch. Wir glauben Ihnen, dass Sie sich aus diesem Milieu lösen wollen», sagte der Vorsitzende. Bei der Strafzumessung seien die Vorstrafen, die Delinquenz während der Bewährungsfrist und die Drogensucht wichtige Faktoren, fügte er bei – auch darauf hinweisend, dass in einem Gutachten von maximal leichter Schuldverminderung und von Rückfallgefahr die Rede sei. Leicht wird es der Mann auch nach Verlassen des Gefängnisses nicht haben – zumindest in finanzieller Hinsicht nicht. Zu den rund 60000 Franken Schulden gesellen sich nun noch happige Verfahrenskosten (rund 12000 Franken) und eine eher milde Busse von 500 Franken.

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