Windanlagen: Es geht auch kleiner
EVP-Kantonsrat und weitere Politiker stellen Anfrage an die Regierung
Während der Kanton derzeit an der Planung des Baus von etwa 120 grossen über 200 Metern hohen Windturbinen ist, machen Kantonsrat Daniel Sommer (EVP, Affoltern) und einige politische Mitstreiter auf die Möglichkeit von sogenannten Kleinwindkraftanlagen aufmerksam.
Die Kantonsräte haben jedenfalls eine Anfrage an die Kantonsregierung zum Thema Kleinwindkraftanlagen eingereicht. «Solche Anlagen gibt es bereits ab 1 Meter Höhe, sie sind maximal 30 Meter hoch und erzeugen eine Leistung von bis zu 30 kW», so Sommer gegenüber unserer Zeitung. Diese noch wenig bekannte Technologie finde vor allem bei Eigenheimbesitzenden immer mehr Interesse.
Sommer sagt: «Dies bestätigen auch in diesem Bereich tätige Firmen – zum Beispiel die NewGreenTec in Dübendorf.» Kleinwindkraftanlagen hätten verschiedene Vorteile. Sie seien windrichtungsunabhängig, somit ideal auf geringer Höhe mit turbulenter Luftströmung, sehr geräuscharm und stellten keine Gefahr für Vögel dar. Sommer weiter: «Besonders interessant sind solche Anlagen in Kombination mit PV-Anlagen.» Bei genügend Windstärke könnten kleinere Windräder genug Strom produzieren, um zum Beispiel in der Nacht die notwendige Energie für den Betrieb einer Wärmepumpe zu erzeugen. «Weil auf Gesetzesebene aber leider noch wenig Grundlagen bestehen, wie solche Anlagen eingestuft werden und wie die Bewilligungspraxis ist, möchten wir vom Regierungsrat seine generelle Einschätzung zu dieser Technologie erhalten. Ob eine neue Technologie Sinn macht und welches ihr positiver Beitrag an die Energiewende sein könnte, muss in einem sachlichen und faktenbasierten Diskurs erfolgen» sei seine Überzeugung. Gegenwärtig gebe es jedoch noch wenig belastbare Daten zu Erträgen, günstigen Standorten und zu Typen, die auf die verschiedenen Windverhältnisse im Kanton Zürich zugeschnitten sind, sagt Sommer.
Beitrag zur Gesamtstromversorgung ist noch unbekannt
Entsprechend sei auch wenig bekannt, welchen Beitrag Kleinwindkraftanlagen zur gesamten Stromversorgung leisten könnten und wo sie besonders sinnvoll einsetzbar sind. Ebenfalls fehlten standardisierte Bewilligungsverfahren für die verschiedenen Grössen, zum Beispiel 1 bis 5 Meter Gesamthöhe oder 15 bis 30 Meter. Nicht zuletzt stellten sich auch Fragen der Beeinträchtigung von Siedlungsumgebung und Umwelt durch Kleinwindkraftanlagen. Insbesondere wird die Regierung gefragt, wie sie den Beitrag beurteile, den Kleinwindkraftanlagen bis zu 30 Meter Gesamthöhe an die Stromversorgung im Kanton Zürich leisten können und für welche Zwecke Kleinwindkraftanlagen im Kanton Zürich besonders gut eingesetzt werden könnten. Weiter wollen die Initianten wissen, welchen Bewilligungsverfahren die einzelnen Typen und Grössen unterstellt sind und wie die bisherige behördliche Praxis bei den bereits in Betrieb stehenden Anlagen war. Die Initianten wollen auch wissen, welche Voraussetzungen es brauche, um solche Anlagen mittels Meldepflicht zuzulassen oder als bewilligungsfrei zu erklären, welche Emissionen von Kleinwindkraftanlagen ausgingen und welche Grenzwerte (Lärm, Schattenwurf) überschritten werden könnten.






