140 Meter gaben zu reden
Die Gemeindeversammlung in Hausen lehnte die Sanierung des Wigartewegs ab
Eigentlich hatten die beiden Stimmenzähler an der Gemeindeversammlung in Hausen einen ruhigen Abend. Den meisten Traktanden wurde «mit grosser Mehrheit zugestimmt», wie es Gemeindepräsident Stefan Gyseler formulierte. Von den sieben Traktanden gab einzig die Sanierung des Wigartewegs Anlass zu Diskussionen. Dieser Flurweg soll zum Fussweg und zur Notzufahrt ausgebaut werden. Dies geht auf eine Abmachung der Gemeinde mit dem Kanton Zürich aus dem Jahr 2012 zurück. Dadurch konnte man auf ein zweites Trottoir entlang der Albisstrasse verzichten. Im Gegenzug verpflichtete sich die Gemeinde, den Wigarteweg als alternative Fusswegführung auszubauen. Der Kredit beläuft sich auf 616 700 Franken. Gegenwind für das Projekt kam bereits von der Rechnungsprüfungskommission. Wie diese schriftlich ausführte, würde ein Meter Weg 4400 Franken kosten. Die RPK erachte den vorgelegten Kreditantrag aus finanzieller Sicht als unangemessen und die vorgelegte Variante als zu kostspielig. Daher erfolgte dafür ein Rückweisungsantrag.
Tiefere Kosten als geplant
Der verantwortliche Tiefbauvorsteher Sven Kammer konnte bezüglich Kosten Entwarnung geben. Für den Ausbau muss der Weg verbreitet und somit der Hang abgetragen werden. Bei der Kostenrechnung kannte man die Bodenbeschaffenheit noch nicht und man ging von einem Worst-Case-Szenario aus. «In der Zwischenzeit konnten wir feststellen, dass dies nicht eintritt. Nur vereinzelte Stellen benötigen eine Stützmauer», erklärte Kammer.
Er verwies in seiner Präsentation auch «auf mehrere Gesetze, welche uns hier Vorschriften machen». So gilt der Wigarteweg als Wanderweg, was Vorgaben nach sich zieht. Dann müsse behindertengerecht gebaut werden und die Blaulichtorganisationen benötigten die 3,5 Meter Breite für die Zufahrt. Auch die Beleuchtung sei, auf dem auch als Schulweg genutzten Weg, nicht vorhanden und würde dann erstellt.
Die Sanierung betrifft etwa zwei Drittel des Weges. Beim anderen Drittel entstehen aktuell vier Wohnbauten mit elf Wohnungen. Dort setzt der Bauherr den Weg gemäss den Vorgaben um. Daher sei das Ziel der Gemeinde, den anderen Teil des Weges ebenfalls bis Ende Jahr fertigzustellen und auch allfällige Synergien zu nutzen.
Bevor der Rückweisungsantrag behandelt wurde, kam es zu einer ersten Fragerunde. So wurde moniert, es gebe noch viele offene Punkte und man solle diese zuerst klären. Ein Votant sprach davon, dass man noch keine Einigung mit der Flurgenossenschaft betreffend das Abtreten des Landes habe. Dazu nahm Leiter des Tiefbauamtes Manuel Schneiter Stellung. Die Flurgenossenschaft habe der Abtretung zugestimmt. Die Übertragung sei aktuell nur noch Formsache. Er erklärte, dass das Projekt bereit sei und es keinen Sinn machen würde, wenn jetzt nur ein Teil des Weges saniert würde. Der Rückweisungsantrag wurde mit 21 zu 16 Stimmen abgelehnt. In der Fragerunde zum eigentlichen Antrag wurde unter anderem die Breite des Weges abermals kritisiert. Die Asphaltierung ebenfalls. Diese sei aber nur schon wegen des Winterdienstes unumgänglich.
Der grösste Kritikpunkt blieb das Argument der Erschliessung. Ein Votant ging sämtliche fünf betroffenen Häuser durch und stellte fest, dass diese fast alle von der Albisstrasse her bereits erschlossen seien. Auch die Briefkästen seien dort. Daher sei es nicht nötig, den Weg so auszubauen. Bei der Abstimmung kamen erneut die Stimmenzähler zum Zug. Sie zählten 13 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen, bei einigen Enthaltungen. Somit war die Sanierung abgelehnt.