Die reformierte Kirche bleibt im Dorf

2022 schliessen sich neun ­reformierte Kirchgemeinden zu einer zusammen. Das ist ­beschlossene Sache. Am 7. März wird nun an der Urne über die Kirchgemeindeordnung und den Namen der neuen Kirchgemeinde abgestimmt. An einem digitalen Anlass informierte die Kirche über Einzelheiten der Ab­stimmung.

Am Online-Informationsanlass informiert Hans Asper von der Projektorganisation über den genauen Ablauf der Abstimmung zur neuen Kirchgemeinde. (Bild Stefan Schneiter)
Am Online-Informationsanlass informiert Hans Asper von der Projektorganisation über den genauen Ablauf der Abstimmung zur neuen Kirchgemeinde. (Bild Stefan Schneiter)

Auf den 1. Januar 2022 hin werden sich die neun evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Maschwanden, Mettmenstetten, Ottenbach und Rifferswil zu einer einzigen Kirchgemeinde zusammenschliessen. Das haben die stimmberechtigten Reformierten vergangenen Herbst gutgeheissen. An der Abstimmung vom 7. März 2021 geht es nun darum, dass sich die künftige Kirchgemeinde eine Kirchgemeindeordnung sowie einen Namen gibt. Im Hinblick auf diese Abstimmung hat am Dienstagabend ein Informationsanlass stattgefunden, zu dem die Projektorganisation einlud, welche das Zusammenwachsen der Vertragsgemeinden zur neuen Kirchgemeinde organisiert und für die Information der Bevölkerung zuständig ist. Corona­bedingt fand dieser Anlass auf digitaler Ebene statt, zu dem sich die Interessierten von zu Hause aus zuschalten konnten. An die 50 Menschen nutzten die Gelegenheit, sich über Einzelheiten der Vorlage zu informierten und Fragen stellen zu können.

Sonja Kilchmann, Vizepräsidentin der Kirchenpflege Hausen, informierte als Erstes über den bisherigen Werdegang des Zusammenschlusses. Erste Gespräche zu KirchgemeindePlus fanden unter zehn Kirchgemeinden seit 2015 statt, neun Kirchgemeinden hiessen 2020 den Zusammenschluss gut. Derzeit befindet man sich in der dritten Phase, derjenigen der Umsetzung.

Hans Asper, Präsident der Projektorganisation und Kirchenpflegepräsident von Affoltern, informierte über die Kirchgemeindeordnung (KGO). Diese regelt die Grundzüge der Organisation der neuen Gemeinde und die Aufgaben und Kompetenzen der Organe wie etwa Kirchenpflege, Kirchenkommissionen und Stimmberechtigte. Auch wenn am 7. März neun Kirchgemeinden über die KGO abstimmen, so bilden diese einen einzigen Abstimmungskreis, entsprechend der einen neuen Kirchgemeinde. Das heisst, die KGO wird entweder gesamthaft angenommen oder abgelehnt.

Umständliche Abstimmungsfragen

Das Abstimmungsprozedere sei ein bisschen kompliziert, wie Hans Asper vor der vor ihren Computern versammelten Teilnehmern der Infoveranstaltung einräumte. Die Abstimmenden sollen nämlich auf ihrem Stimmzettel zweimal ankreuzen, ob sie die KGO gutheissen oder nicht. Einmal für die Kirchgemeinde Knonauer Amt, einmal für die Kirchgemeinde Säuliamt. Denn über den neuen Namen wird ebenfalls abgestimmt. «Sie haben es in der Hand, ob die Kirchgemeinde Knonauer Amt oder Säuliamt heissen soll, betonte Asper. Entsprechend haben die Stimmberechtigten in einer Stichfrage anzukreuzen, welchen der beiden Namen sie bevorzugen. Die Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde wird neun Mitglieder umfassen. Diese werden an der Urne am 26. September 2021 gewählt werden. Fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) werden kurz vorher, an der Kirchgemeindeversammlung vom 7. September, gewählt. Bedingung für beide Gremien, sowohl ­Kirchenpflege wie RPK, ist, dass deren Mitglieder in der neuen Kirchgemeinde wohnhaft sein müssen.

Kirchliches Leben selber gestalten

«Keine Angst, die Kirche bleibt im Dorf», eröffnete Claudia Mehl, Pfarrerin in ­Maschwanden, ihre Ausführungen. Gewährleistet wird das durch die Kirchenkommissionen, die es in jeder der bisherigen neun Kirchgemeinden geben wird und die mindestens drei, maximal zehn Mitglieder umfassen müssen, wovon eines davon die Pfarrperson der jeweiligen Gemeinde sein muss. Nicht zwingend müssen diese Mitglieder der Kirchenkommission hingegen reformiert sein. Die Kirchenkommissionen erhalten weitreichende Entscheidungskompetenzen zur Gestaltung der kirchlichen Aktivitäten an ihren Orten. «Somit ist sichergestellt, dass jede Gemeinde ihr eigenes kirchliches Leben so gestalten kann, wie sie das möchte», sagte Claudia Mehl. Die reformierten Mitglieder einer Gemeinde sind auch in den Pfarrwahlkommissionen zur Mehrheit vertreten. «Wenn zum Beispiel in Hausen eine neue Pfarrperson gesucht wird, dann liegt es in der Hand dieser Gemeinde, diese vorzuschlagen und zu wählen.» Auch ist die Kirchenpflege verpflichtet, die Kirchenkommissionen bei Entscheidungen miteinzubeziehen. Hat also beispielsweise Maschwanden eine neue Organistin zu suchen, kann die Kirchenpflege nicht irgendwen aussuchen, ohne Maschwanden miteinzubeziehen. «Es wird nichts von oben aufoktroyiert, die Kirche bleibt im Dorf», fasste Claudia Mehl zusammen.

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