An Schlägerei im Gefängnis Affoltern beteiligt

15 Monate unbedingt wegen Raufhandels und anderer Delikte

Im Bezirksgefängnis Affoltern ereignete sich 2024 ein Raufhandel zwischen zwei Gruppen von Inhaftierten. (Archivbild -ter.)
Im Bezirksgefängnis Affoltern ereignete sich 2024 ein Raufhandel zwischen zwei Gruppen von Inhaftierten. (Archivbild -ter.)

Ein illegal in die Schweiz eingereister Kosovare hat sich im Gefängnis Affoltern an einer Schlägerei zwischen mindestens sieben Personen beteiligt und Kontrahenten Verletzungen zugefügt. In einem abgekürzten Verfahren wurde er wegen Raufhandels, einfacher und versuchter Körperverletzung, Drohung, Tätlichkeiten und Drogendelikten zu 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt. 377 Tage hatte er am Prozesstag davon bereits abgesessen.

Eigentlich hätte sich der 37-Jährige letzte Woche vor dem Bezirksgericht Affoltern verantworten müssen. Der Grund für seine Absenz ist nicht klar; möglicherweise gab es beim Transport ab Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ) Probleme. Deshalb erfolgte die Befragung im Gericht auf nicht alltägliche Weise: per iPhone. Am anderen Ende in Zürich: Ein offenkundig gut gelaunter Beschuldigter, der alle Anklagepunkte und den Urteilsvorschlag anerkennt und nach der Vorstellung der Prozessmitwirkenden durch den Gerichtspräsidenten auf Schweizerdeutsch sagte: «Alles okay. Freut mich, Herr Frey.»

Der Beschuldigte, laut Anklageschrift ein Sicherheitsmitarbeiter (sic!), sorgte in der Vergangenheit allerdings nicht für ungeteilte Freude. Im Mai 2024 beteiligte er sich aktiv an einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen von Inhaftierten des Bezirksgefängnisses in Affoltern. In der Anklage ist von Schlägen mit dem Besen, mit einem TV-Holzmöbel und von Faustschlägen die Rede. Die Folge: Platzwunde am linken Oberlid, Prellung des Zeigefinger-Knöchels und an der Hand, Platzwunde an der Oberlippe. «Der Beschuldigte tat diese bewusst und gewollt und wusste dabei und nahm zumindest in Kauf, dass eine wechselseitig tätliche Auseinandersetzung zwischen mindestens sieben Personen losgegangen war und dass er sich durch seine Handlungen aktiv daran beteiligte», heisst es etwas langfädig in der Anklageschrift.

Hinzu kommt versuchte Körperverletzung: Faustschläge auf den Hinterkopf. Und ein Gefängnismitarbeiter, der die Streithähne trennte. Schürfungen am Oberarm, so ein weiteres Resultat.

Häusliche Gewalt

Im Dezember 2025 drohte der Beschuldigte gegenüber einem Sozialarbeiter, dass er seiner Ex-Frau die Kinder wieder wegnehmen werde, unter anderem, weil sie ihm Geld schulde – und das zu einem Zeitpunkt, als gegen ihn ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt lief. Die Frau sei in ihrem Sicherheitsgefühl verletzt und beeinträchtigt worden, heisst es in der Anklage. Der Beschuldigte anerkennt auch den Vorwurf der rechtswidrigen Einreise via Österreich in die Schweiz und die Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Er konsumierte Kokain.

Das Bezirksgericht hält die von der Staatsanwaltschaft beantragte unbedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten für angemessen. Eine bedingte Strafe sei schon wegen der Vorstrafen (die im Rahmen der Verhandlung nicht zur Sprache kamen) nicht möglich, sagte der Verhandlungsleiter.

Der Beschuldigte wird das Gefängnis schon bald verlassen können, denn er hatte am Prozesstag bereits 377 Tage verbüsst. Ob er die ihm auferlegten Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken zahlen kann?

Zivilforderungen von vier Privatklägern hat er jedenfalls dem Grundsatz nach anerkannt.

Urteil DH 260 004 vom 8. Juli 2026, abgekürztes Verfahren

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