Mehr hochstrittige Fälle bei Scheidungen, Eheschutz und Unterhaltsklagen

Das Bezirksgericht Affoltern verzeichnet in seiner jüngsten Statistik keine namhaften Ausreisser. Während sich bei Scheidungen, Eheschutzverfahren und Unterhaltsklagen der Anteil der hochstrittigen Fälle deutlich erhöht hat, ist bei Straffällen ein leichter Rückgang festzustellen. Die Arbeitsbelastung ist – wie in den Vorjahren – konstant hoch.

Das Bezirksgebäude in Affoltern, wo auch das Bezirksgericht domiziliert ist. Es kann sich nach wie vor nicht über Arbeitsmangel beklagen.<em> (Bild Werner Schneiter)</em>
Das Bezirksgebäude in Affoltern, wo auch das Bezirksgericht domiziliert ist. Es kann sich nach wie vor nicht über Arbeitsmangel beklagen.<em> (Bild Werner Schneiter)</em>

Neben dem vollamtlichen Präsidenten Peter Frey wirken am Gericht in Affoltern fünf Richterinnen und Richter, wovon vier mit einem Teilpensum von je 35 Prozent und einer mit einem Vollpensum. Dazu kommen sieben nebenamtliche Ersatzrichterinnen und -richter. Ein Blick in eine per 20. September erstellte Eingangsstatistik zeigt, dass die Zahl der Fälle in den meisten Bereichen dem Mittel der Vorjahre entspricht oder leicht darunter liegt. «Die Arbeitsbelastung der Richterinnen und Richter ist aber über alle Verfahrensarten hinweg betrachtet konstant hoch – wie auch in den Vorjahren», sagt Peter Frey. Er ergänzt: «Sie arbeiten in der Regel mehr als diese 35 Prozent – vor allem, weil viele Fälle komplizierter und zeitintensiver sind.» Aus diesem Grund hat das Bezirksgericht dem Obergericht den Antrag zukommen lassen, das Pensum der Richterinnen und Richter um 15 auf 50 Prozent zu erhöhen. Der Entscheid dazu steht noch aus. «Das wäre eine grosse Erleichterung für uns», fügt der Präsident bei.

So ist das neue Unterhaltsrecht bedeutend aufwändiger; viele Fälle sind hoch strittig und aufwändig. Der Bedarf an Gutachten über Erziehungsfähigkeit und weitere schriftliche Berichte zehren an den Ressourcen. Die Parteien streiten vermehrt über Unterhaltsbeiträge, deren Berechnung sich in manchen Fällen schwierig gestaltet und Zeit erfordert.

Mehr Kampf zwischen scheidungswilligen Eheleuten

Zunehmend ist auch die Zahl der Eheschutzverfahren. Der Einzelrichter – zum grössten Teil Otto Steinmann, der letzte Nicht-Jurist am Gericht – muss über das Getrenntleben, über die Zusprechung von Unterhaltsbeiträgen entscheiden und Besuchsrechte festlegen. «Es kommt, zwar nicht häufig, aber doch vereinzelt zu Strafanzeigen unter den Noch-Eheleuten», hält Peter Frey fest. Gleiches gilt auch bei Scheidungen. Mit den strittigen befassen sich in Affoltern ausschliesslich Juristinnen und Juristen.

Die Zahl der Scheidungen (68 in diesem Jahr bis heute) liegt etwa im Mittel der vergangenen fünf Jahre. Bei Schlichtungen in Miet- und Pachtsachen verzeichnet das Gericht einen Rückgang, weil sich der Referenzzinssatz nicht verändert hat. 2018 kam es in Mietsachen bisher zu 54 Schlichtungen; 2017 waren es 101. Ein ganz kleiner Teil (um die 5 Prozent) muss hernach vom Mietgericht behandelt werden. Das zeigt die gute Arbeit der Schlichtungsbehörde, bei welcher der Gerichtsschreiber den Vorsitz innehat und trotz Fallrückgang stark belastet ist. Sie tagt immer mittwochs, muss bei Bedarf aber auch zusätzliche Verhandlungstage einschieben», sagt Peter Frey.

Auch in anderen Bereichen sind keine Ausreisser festzustellen: Bei Forderungen (Streitwert ab 30000 Franken und über 30000 Franken fünf bzw. 21 Fälle), bei Konkursen (106) und Betreibungen (140) entsprechen die Zahlen ebenso dem Mittel der letzten fünf Jahre. Erbangelegenheiten (zum Beispiel Ausstellen von Erbscheinen, Eröffnen von Testamenten) kommen im Vergleich zu den letzten Jahren häufiger vor: 508 Fälle behandelte das Gericht im Jahr 2017; in diesem Jahr sind es bisher 365 – leicht über dem Mittel der vergangenen Jahre. Sie generieren viel Arbeit, die vor allem ausserhalb von Verhandlungen stattfindet. Laut Frey mag hier die Zunahme der Bevölkerungszahl Grund für die nach oben zeigende Kurve sein.

Viele Verkehrsdelikte, brave Jugend

Seit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung im Jahr 2011 und der damit einhergehenden Liquidation des Geschworenengerichts, befassen sich Bezirksgerichte mit der ganzen Palette in Strafsachen. So behandelte es 2014 mit einem Mord in Aeugst den ersten grossen Fall. Danach folgte der Mord in Bonstetten, der im Mai 2018 auch vom Obergericht behandelt wurde. Es schloss sich hier zwar dem Urteil von Affoltern an, verzichtete aber auf eine Verwahrung des Täters (der «Anzeiger» hat darüber berichtet). Im Strafbereich beanspruchen die Strassenverkehrsdelikte (Raser) die Mehrzahl der Fälle. Häufig kommt es hier aber zum abgekürzten Verfahren – dann, wenn das Gericht nur noch über den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft beraten muss. In der Regel ist dann das Gerichtsurteil deckungsgleich mit dem Antrag der Anklagebehörde. In einem anderen Fall, bei dem kein abgekürztes Verfahren galt, erhöhte das Gericht die Strafe für einen Raser massiv («Anzeiger» vom 24. August 2018).

In diesem Jahr hat das Kollegialgericht (Strafen ab 12 Monaten Gefängnis) neun Fälle behandelt, das Einzelgericht (bis 12 Monate) deren 10 – beides leicht unter dem Mittel der letzten Jahre. Das Jugendgericht hat seit 2011 erstmals wieder einen Fall behandelt – ein gutes Zeichen. Beim Zwangsmassnahmengericht (inklusiv Gewaltschutz und häusliche Gewalt) entsprechen die bisher 18 Fälle dem Mittel der vergangenen fünf Jahre. Dass Fälle von Affoltern vergleichsweise nicht so häufig ans Obergericht weitergezogen werden, kann einerseits mit der guten Arbeitsqualität am Bezirksgericht begründet werden, aber auch mit dem Umstand, dass in Affoltern die Fallzahlen tiefer sind als etwa in den Bezirken Dietikon, Meilen oder Uster.

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