Fusionspläne bei Landi-Genossenschaften

Landi Albis, Obfelden und Freiamt künftig gemeinsam?

Durch eine Fusion Synergien nutzen: Peter Hagenbucher, Präsident von Landi Albis (links), und Beni Frick, Präsident in Obfelden, vor dem Dorfmärt. (Bild -ter.)

Das Thema «Fusion» beschäftigt nicht nur Gemeinden wie Maschwanden. Verhandlungen über ein Zusammengehen laufen seit November 2023 auch bei den Genossenschaften von Landi Albis in Mettmenstetten, Obfelden und Freiamt in Bünzen. Diese haben im Rahmen ihrer Generalversammlungen die Mitglieder über die Pläne und die Bildung einer Projektgruppe informiert.

Stabile Ertragslagen

Alle drei Landi weisen gesunde Bilanzverhältnisse und stabile Ertragslagen aus, sehen sich aber zunehmend mit administrativen Aufwendungen und regulatorischen Auflagen konfrontiert. «Es geht darum, Synergien zu nutzen, um gemeinsames rationelleres Arbeiten», halten Beni Frick und Peter Hagenbucher, die beiden Präsidenten von ­Landi Obfelden und Landi Albis, fest. Als weitere Vorteile streichen sie die besseren Konditionen durch gemeinsamen Einkauf heraus, weil der Druck auf Margen steigt – dies auch vor dem Hintergrund von Landwirtschaftsbetrieben, die immer grösser werden und sich spezialisieren. Hier ist insbesondere Landi Albis betroffen, die – im Gegensatz zu Obfelden – Agrarprodukte im Sortiment hat. Auch der Rückgang im Energiegeschäft sollte durch Fusionssynergien aufgefangen werden können, ergänzen die Präsidenten. Weil sich Personal heute nicht mehr so leicht finden lässt, setzen hier die Genossenschaften auf gegenseitige Hilfe und die Sicherstellung bei der Stellvertretung in diesem Sektor. Klar ist also, dass es nach der Fusion zu keinen Entlassungen kommt. «Wir wollen weiterhin attraktive Arbeitgeber bleiben», fügen Frick und Hagenbucher bei und betonen: «Wir wollen auch weiterhin die Nähe zur Region, zum Mitglied und zu den Kunden pflegen. Änderungen in den jeweiligen Läden gibt es nicht.»

Nicht euphorisch, aber nicht negativ

Landi Obfelden zählt rund 120 Mitglieder, Landi Albis 278. Die Reaktionen auf die Fusionspläne fielen an den Generalversammlungen gemischt aus, nicht negativ und nicht euphorisch, aber unter der Aufforderung, die Vor- und Nachteile dieser Fusion offen darzulegen. Die gemeinsame Projektgruppe arbeitet nun ein Konzept aus, prüft rechtliche Grundlagen und gibt schliesslich eine Empfehlung zuhanden der ­Verwaltungsräte ab. Überwiegen die Vorteile, werden die Mitglieder der jeweiligen Genossenschaften im Zeitraum Herbst/Winter 2024 zu Informations­veranstaltungen eingeladen. Ihnen folgt eine Auswertung.

Nur wenn alle drei Genossenschaften Ja sagen, kommt es zur Fusion. Bei positiver Beurteilung werden die ­Generalversammlungen 2025 darüber ­beschliessen. Der Zusammenschluss würde dann rückwirkend auf 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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