Aufsichts- und haftungsrechtliche Massnahmen?

Die Spital-Betriebskommission (BK) räumt gravierende Fehler ein, die beim OVA-Projekt in Affoltern begangen wurden. Aufsichts- und haftungsrechtliche Massnahmen werden geprüft. Die BK entschuldigt sich beim Verein Pro Zweckverband und bei den Stimmberechtigten.

OVA-Areal in Affoltern: Projekt aus dem Ruder gelaufen. (Bild Werner Schneiter)
OVA-Areal in Affoltern: Projekt aus dem Ruder gelaufen. (Bild Werner Schneiter)

In einem Communiqué schreibt die BK: «Zwischen Mitgliedern der Betriebskommission (BK) und Hans Roggwiler, Präsident des Vereins Pro Zweckverband Spital Affoltern hat letzthin eine Aussprache zum Thema OVA-Projekt stattgefunden. Dabei ging es darum, dass im OVA-Areal Räume gemietet werden, wo private Anbieter zusammen mit dem Spital ihre medizinischen Leistungen anbieten, wobei das finanzielle Risiko punkto Mietvertrag beim Spital gelegen hätte. Zur Erinnerung: Die Betriebskommission legte der Delegiertenversammlung am 30. Januar 2014 ein Kreditbegehren über 540000 Franken für die Einrichtung von Arztpraxen im OVA-Areal (Ausbaukosten) vor, das von dieser auch genehmigt wurde. Neben einem eigenen Praxisbetrieb sollten Teile der Anlage untervermietet werden. Dafür waren Vorverträge abgeschlossen worden. Der Verein Pro Zweckverband Spital Affoltern hingegen erahnte alsbald, dass dieses Unterfangen finanziell in einem Fiasko enden könnte und ergriff zu diesem Beschluss das Referendum. Noch während dem laufenden demokratisch legitimen Referendum beschloss die BK unter Führung des damaligen Direktors rechtswidrig, ein verkleinertes OVA-Projekt zu installieren. Es wurde rechtsverbindlich ein 10-jähriger Mietvertrag eingegangen, und es wurden – ohne Konkurrenzofferten einzuholen – bauliche Veränderungen durchgeführt. Dafür bewilligte die Betriebskommission einen neuen Kredit in der Höhe von 228000 Franken und überschritt damit ihre Finanzkompetenz, und sie unterlief den Beschluss der Delegierten. Das Referendum kam mit 1000 statt den geforderten 500 Unterschriften innerhalb von drei Wochen zustande. Aber erst mehr als vier Monate später vermochte sich die BK durchzuringen, das der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Die Betriebskommission stellte sich auf den Standpunkt, dass der Referendumsgegenstand nicht gegeben war, weshalb das Referendum nicht mehr durchgeführt werden kann. Deshalb beantragte sie der Delegiertenversammlung die Abschreibung des Geschäftes, was diese dann mit Beschluss vom 27. November 2014 auch tat.

330000 Franken verloren?

Der Verein Pro Zweckverband Spital Affoltern verlangte darauf, dass auch der Beschluss über das «reduzierte Vorhaben» der Delegiertenversammlung hätte vorgelegt werden müssen. Insbesondere weist er darauf hin, dass die Betriebskommission ihre Finanzkompetenz krass überschritten hat. Warum die Betriebskommission diesen Finanzbeschluss nicht der Delegiertenversammlung vorlegte, hängt mit der langjährigen gängigen Praxis zusammen, Kreditbeschlüsse nach Kostenarten zu bewilligen (Mietkosten, Investitionskosten, mögliche Fremdbeiträge). Damit verletzte die BK jedoch den Grundsatz des «Zerstückelungsverbotes».

Der Verein Pro Zweckverband Spital Affoltern möchte festgehalten haben, dass durch diese fragwürdige Aktion der eigenmächtig handelnden BK samt deren Direktor dem Spital mehr als 330000 Franken verloren gehen könnten. Die Betriebskommission anerkennt vollumfänglich die Vorwürfe des Vereins Pro Zweckverband Spital Affoltern im Zusammenhang mit dem OVA-Areal und entschuldigt sich für das nicht korrekte Verhalten gegenüber dessen Präsidenten und den Mitgliedern des Vereins und sie entschuldigt sich bei allen Stimmberechtigten vom Bezirk, insbesondere bei denen, die das Referendum voller Engagement im Interesse unseres Spitals unterzeichnet haben.

Sie bedauert, dass nicht zu einem früheren Zeitpunkt notwendige Klärungen vorgenommen wurden und dass sie nicht früher Gespräche mit dem Verein aufgenommen hat. Die Betriebskommission wird in der Zukunft alles daran setzen, dass die Führung des Spitals gesetzes- und statutenkonform erfolgt. Im Weiteren wird sie fundiert durch einen Anwalt prüfen lassen, ob in diesem Zusammenhang noch aufsichtsrechtliche und haftungsrechtliche Massnahmen gegenüber den zuständigen BK-Mitgliedern zu treffen sind.

Der Verein Pro Zweckverband Spital Affoltern macht Referendumskosten im Betrag von 20000 Franken geltend. Unter welchem Rechtstitel die Entschädigung dieser Kosten ausbezahlt wird, muss noch rechtlich geklärt werden. Der Verein Pro Zweckverband wird dieses Geld wiederum für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. (pd.)

 

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