Autobahnzubringer: Regierungsrat hat das Projekt festgesetzt

Der Entscheid des Regierungsrats zum Projekt Autobahnzubringer Obfelden–Ottenbach umfasst 130 Seiten. Er enthält Entscheide über 80 Stellungnahmen und Anträge der kantonalen Ämter und Fachstellen sowie 77 Einsprachen aus der Bevölkerung. Ob der Baustart 2018 erfolgen kann, hängt davon ab, ob der Entscheid angefochten wird.

Ein Kernstück des Autobahnzubringers ist die teilweise Überdeckung in Bickwil. Dieser Teil des Projekts, das in der öffentlichen Diskussion weitgehend unbestritten blieb, betrifft bei der Ausführung zahlreiche Anstösser. (Visualisierung zvg.)
Ein Kernstück des Autobahnzubringers ist die teilweise Überdeckung in Bickwil. Dieser Teil des Projekts, das in der öffentlichen Diskussion weitgehend unbestritten blieb, betrifft bei der Ausführung zahlreiche Anstösser. (Visualisierung zvg.)

Der Regierungsrat hätte gerne früher entschieden, doch «die sorgfältige Beurteilung aller Einsprachen erforderte mehr Zeit als geplant», erklärt der Mediensprecher der Baudirektion, Thomas Maag. Viele der Einsprachen betrafen Details, die für Einzelpersonen wichtig sind, die Öffentlichkeit aber nur am Rand interessieren. Der Regierungsrat verzichtet aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Einsprechenden auf die öffentliche Publikation des 130-seitigen Entscheides zu den Einsprachen.

Nach Gesprächen der Baudirektion mit den Personen, die Einsprache erhoben haben, wurden 15 davon zurückgezogen. Während die über 80 Anträge der Fachstellen und Ämter vorwiegend den Natur-, Denkmal- und Gewässerschutz betrafen, bezogen sich die privaten Einwendungen etwa zur Hälfte auf den Landerwerb sowie je zu einem Viertel auf den Lärmschutz und die Linienführung, wie Thomas Maag erläutert.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich hiessen den Kredit von 65,4 Millionen Franken für den Autobahnzubringer, wovon Obfelden und Ottenbach je 350000 übernehmen, der Bund 25,8 Millionen und der Kanton 38,9 Millionen, am 23. September 2012 mit einer Mehrheit von 63 Prozent gut. Wie bei Strassenbauten üblich, wurde für den Kreditantrag lediglich ein Vorprojekt erarbeitet. Nach dem Volksentscheid erfolgte die Möglichkeit zu Einwendungen, die im Hinblick auf das nun festgelegte Projekt zuerst bearbeitet werden mussten.

Teilveröffentlichung wäre erwünscht

Tatsächlich wäre die Publikation des ganzen regierungsrätlichen Entscheides rechtlich fragwürdig gewesen, da im überblickbaren Raum Ottenbach – Bickwil auch bei einer Anonymisierung der Einsprechenden deren Identität leicht hätte ausfindig gemacht werden können. Bedauerlich ist hingegen, dass gleichzeitig auf die Publikation der Entscheide zu den Eingaben der Fachstellen und Ämter verzichtet wurde. Es wäre im Sinn der Transparenz erwünscht und persönlichkeitsrechtlich unbedenklich, wenn der Regierungsrat diesen Teil nachträglich noch veröffentlichen würde.

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