Berufsbeistandschaft: Affoltern will lokale Lösung

Nach seinem Austritt aus dem Zweckbereich Sozialdienst wird Affoltern, ausser der Kesb, keine Leistungen mehr vom Zweckverband Sozialdienst beziehen. Ab 1. Januar soll daher auch die Berufsbeistandschaft lokal gelöst werden.

Das Thema Berufsbeistandschaft war anlässlich der Delegiertenversammlung des Zweckverbands Sozialdienst Bezirk Affoltern am Donnerstagabend letzter Woche zwar nicht traktandiert, aber dennoch «auf dem Tisch». Bei der Behandlung des Stellenplans 2016 machte Affolterns Delegierter Martin Gallusser darauf aufmerksam: «Affoltern will die Berufsbeistandschaft ebenfalls lokal lösen. Wir haben entsprechend alles vorbereitet, um die entsprechenden Mandate auf 1. Januar 2016 zu übernehmen», hielt der Sozialvorstand des Bezirkshauptortes fest und beantragte, den Affoltemer Anteil der Berufsbeistandschaftsstellen aus dem Stellenplan zu streichen. Der Antrag wurde aber abschliessend von der Mehrheit der Delegierten abgelehnt; bei einer Enthaltung gab es acht Nein-Stimmen und lediglich fünf Befürworter.

«Erhebliche Unsicherheiten»

Auch bei der Behandlung des Voranschlags für das kommende Jahr war die Berufsbeistandschaft erneut Thema. Die Rechnungsprüfungskommission empfahl den Delegierten das Budget 2016 zur Ablehnung, weil sie bei der Ertragssumme in eben jenem Aufgabenbereich «erhebliche Unsicherheiten» festgestellt hat, welche «vom Sozialdienst nicht stichhaltig ausgeräumt werden konnten». Es werde seitens von Kesb und Sozialdienst offenbar davon ausgegangen, dass alle Berufsbeistandschafts-Mandate, welche die Gemeinde Affoltern betreffen, «gegen den Willen der ausgetretenen Gemeinde vom Zweckverband gegen Vollkostenbeteiligung weitergeführt werden sollen».

Die Rechnungsprüfungskommission stützte die in der Ablehnungsbegründung erwähnten «erheblichen Unsicherheiten» auf Informationen, aus denen hervorgeht, dass zwischen der in diesem Fall involvierten Kesb und der ausgetretenen Gemeinde Affoltern am Albis eine gegenteilige Auffassung bezüglich Übernahme der Mandate vorliegt. Der von der RPK angesprochene Briefwechsel zwischen dem Bezirkshauptort und der Kesb in dieser Angelegenheit bestätigt dies. Die Kesb Affoltern, die im Bezirk Beistandsmassnahmen prüft und anordnet, meint denn auch unmissverständlich: «Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Übertragung von laufenden Mandaten an die Gemeinde Affoltern beziehungsweise für einen Beistandswechsel ...»

Ein unnötiger Beistandswechsel entspreche zudem keinesfalls dem Wohl der Klienten, weshalb eine Übergabe von laufenden Mandaten an Affoltern ausgeschlossen sei. Die Kesb Affoltern sei aber bereits daran, unter Beizug von externen Experten, abzuklären, ob eine allfällige Berücksichtigung von Beiständen der Gemeinde Affoltern bei ab Januar 2016 neu angeordneten Massnahmen in Betracht gezogen werden könnten.

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