Bestechung statt Betrug: Strafsenkung für Ex-Top-Manager aus dem Bezirk Affoltern

Das Obergericht hat eine erstinstanzliche Freiheitsstrafe gegen den Ex-Top-Manager eines Nobel-Konzerns von 34 Monaten deutlich auf 22 Monate bedingt gesenkt. Infolge von Teilfreisprüchen muss der Kadermann aus dem Bezirk Affoltern nicht mehr ins Gefängnis.

Im Juli 2014 sah es für den heute 54-jährigen Finanzmanager aus dem Unteramt am Bezirksgericht Bülach noch sehr schlecht aus. Er wurde damals wegen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie mehrfacher Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. Ein Jahr davon sollte der lizenzierte Schweizer Ökonom aus dem Bezirk Affoltern absitzen. Abzüglich von 23 Tagen Untersuchungshaft. 22 Monate schob das Bülacher Gericht auf. Bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurde der Beschuldigte verpflichtet, der geschädigten Klotener Firma Nobel Biocare Holding AG über 21 Millionen US Dollars zu bezahlen.

Konzernleitung hinters Licht geführt

Das Bülacher Gericht war in grossen Teilen der Anklage gefolgt. Demnach nahm der Beschuldigte ab Sommer 2007 beim fraglichen Klotener Konzern eine wichtige Spitzenfunktion ein, indem er als «Corporate Treasurer» mit einem beträchtlichen Finanzvolumen von rund 250 Millionen Franken betraut war. Laut Anklage begann er in der ersten Jahreshälfte 2008, den Konzern hinters Licht zu führen. Einerseits liess er zwei Geschäftsleuten einer Finanzfirma ohne realen Anspruch rund 1,5 Millionen US Dollars zukommen. Wobei der Beschuldigte rund 500'000 US Dollars für seine «Dienste» erhalten sollte. Notabene bei einem eigenen Jahreslohn von 180'000 Franken. Hinzu kam, dass der Top-Manager ohne Wissen oder Erlaubnis der Konzernleitung risikoreiche Anlagestrategien verfolgte und dabei innerhalb von kurzer Zeit einen beträchtlichen Schaden von über 20 Millionen US Dollars anrichtete. Laut Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte konnte sich der Beschuldigte zum Schluss in der Höhe von rund 250'000 US Dollars illegal selber bereichern.

Bestechung statt Betrug

Der verurteile Ex-Top-Manager legte Berufung gegen den Bülacher Entscheid ein und verlangte im letzten Dezember vor dem Zürcher Obergericht einen vollen Freispruch. Einerseits machte er geltend, dass er mit Wissen der Konzernleitung gehandelt habe. Andererseits stellte er jeglichen Vorsatz in Abrede. Zum Teil mit Erfolg.

Aus dem nun eröffneten Urteil geht nämlich hervor, dass der Beschuldigte gewichtige Teilfreisprüche erreicht hat. So wurde er neu von den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung entlastet. Auch den Vorwurf des Betrugs sahen die Oberrichter als nicht mehr erwiesen an. Allerdings verurteilten sie ihn in diesem Punkt wegen passiver Privatbestechung. Ebenso sah das Obergericht die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung als erwiesen an. Eine schriftliche Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor.

Die neue rechtliche Beurteilung führte zu einer deutlichen Strafsenkung von 34 Monaten teilbedingt auf noch 22 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Auch in finanzieller Hinsicht fährt jetzt der Finanzmanager trotz den verbliebenen Schuldsprüchen einiges besser. So wurde er verpflichtet, der Nobel Biocare Finance AG neu 1,475 Millionen US Dollars zu bezahlen. Im Mehrbetrag wurde der geschädigte Konzern auf den Weg eines Zivilprozesses verwiesen. Aufgrund der Teilfreisprüche muss der Beschuldigten von den Berufungskosten von 45'000 Franken nur noch einen Teil von 2/9 übernehmen.

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