Der Kanton Zug will sich nicht in Zürcher Planung einmischen

Kantonsrat versenkt ein Windrat-Postulat der SVP

Der Zuger Kantonsrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung auch mit der Windradplanung im Knonauer Amt beschäftigt. Grund für dieses etwas unübliche Vorgehen war ein Postulat der Zuger SVP, in dem der Initiant, der Zuger SVP-Politiker Gregor Bruhin, vor Jahresfrist den Regierungsrat aufgefordert hatte, «alle zur Verfügung stehenden Mittel zu ergreifen, um Windkraftanlagen entlang der Zuger Kantonsgrenze und im Steinhauser Wald auf dem Kantonsgebiet Zürich zu verhindern» (der «Anzeiger» berichtete).

«Zu wenig Wind in der Schweiz»

Das Postulat lag nun mehr als ein Jahr in der Zuger Staatskanzlei, bis es nach einer Antwort der Regierung in der jüngsten Kantonsratssitzung versenkt wurde. Mit einer leichten Mehrheit folgte der Kantonsrat der Zuger Regierung, die auf «nicht erheblich» plädiert hatte.

Windkraftanlagen seien in weiten Teilen der Schweiz unbrauchbar, weil die Stromproduktion nicht konstant sei, so der Zuger Bruhin, der das erwähnte Postulat eingereicht hatte. Zudem bräuchte es massiv mehr Wind, um die Anlagen effizient betreiben zu können. Auf der anderen Seite stünden eine «Verschandelung der Landschaft» und Lärm sowie ein immenser Ressourcenverbrauch. Im Postulat ist hierzu von einer Anlagenhöhe von bis zu 230 Metern sowie 902 Tonnen Beton und 357 Tonnen Stahl die Rede. Dies sei auch der Grund, warum er sich als Zuger Sorgen um die Zürcher Pläne mache: «Diese Nachteile machen an der Kantonsgrenze genauso wenig halt wie die Entwertung von Liegenschaften und Bauland.» Gerade der Steinhauser Wald sei Naherholungsgebiet und Heimat verschiedenster Tiere. «Diese Idylle darf nicht durch energieineffiziente Windkraftanlagen zerstört werden.»

Die Zuger Regierung hat daraufhin Abklärungen unternommen und verweist in ihrer Antwort darauf, dass die drei Gebiete Uerzlikon, Rötenberg und Maschwanden im Grenzgebiet zum Kanton Zug in unmittelbarer Nähe zum ­Kanton Zug derzeit Teil der laufenden öffentlichen Mitwirkung der Richtplananpassung des Kantons Zürich vom 2. Juli bis 31. Oktober seien. «Aufgrund von Differenzen zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt sowie dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport plant der Zürcher Regierungsrat, die umstrittenen Standorte an der Zuger Grenze in einem ersten Schritt als Zwischenergebnis in den Zürcher Richtplan aufzunehmen, da weiterer Abstimmungsbedarf besteht», so das Schreiben weiter. Es verweist auf die Möglichkeiten, zu einem späteren Zeitpunkt Stellung aus Zuger Sicht nehmen zu können. «Eine allfällige Festsetzung im Zürcher Richtplan würde eine erneute Richtplananpassung erfordern, zu welcher sich der Kanton Zug, die Gemeinden und die Bevölkerung erneut äussern könnten.»

«Bis anhin nicht notwendig»

Abschliessend heisst es im regierungsrätlichen Bericht: «Sollten die Zuger ­Anliegen im Rahmen der Richtplan­anpassung des Kantons Zürich nicht berücksichtigt werden, kann der Kanton Zug beim Bund ein Bereinigungsverfahren der Zürcher Richtplananpassung fordern. Dies war jedoch bis anhin noch nie notwendig.»

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