«Die Gefahr, bei einem Raserunfall ums Leben zu kommen, ist hoch»
Michael Huwiler, Leiter Strassenverkehr der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, verfolgt Raserdelikte
In den letzten Jahren schoss die Zahl der Raserdelikte im Kanton Zürich in die Höhe – von 141 im Jahr 2020 auf derzeit etwa 230. Illegale Rennen, PS-starke Mietautos und junge Lenker, die das Risiko suchen: Damit befasst sich Michael Huwiler, Leiter Strassenverkehr der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Er und andere Fachleute plädieren für eine PS-Begrenzung. Diese wird von der Gesellschaft begrüsst, ist aber beim Gesetzgeber noch nicht angekommen.
Anzeiger: Wie sind Sie Staatsanwalt für das Spezialgebiet Raserdelikte geworden?
Michael Huwiler: Ab 2005 war ich Mitglied in der sogenannten Verkehrsgruppe, ab 2020 als Nachfolger von Jürg Boll deren Leiter. Die Gruppe befasst sich nicht nur mit Raserdelikten, massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rennen. Es geht auch um waghalsige Überholmanöver, Fluchtfahrten vor der Polizei, um Geisterfahrer oder «Drifter»-Unfälle (Anm. der Red.: Fahrer, die das Heck des Autos absichtlich zum Ausbrechen/Übersteuern bringen und diesen instabilen Zustand kontrolliert aufrechterhalten). Die Zahl dieser «Drifter»-Unfälle hat zugenommen.
Wie viele Fälle landen pro Monat auf Ihrem Schreibtisch?
Fast alle Raserfälle gehen über meinen Tisch. Grundsätzlich ist es inzwischen rund ein Fall pro Arbeitstag. Wir haben eine starke Zunahme: 2020 waren es 141, jetzt etwa 230.
Wo endet die normale Geschwindigkeitsüberschreitung, und wo beginnt juristisch ein Raserdelikt?
Spätestens dann, wer in einer 30er-Zone mit 70 km/h fährt, in einer 50er-Zone mit 100 km/h, im 80er-Bereich mit 140 km/h oder bei limitierten 120 km/h mit 200 km/h. Als Raser gilt zum Beispiel auch, wer mit weniger als 100 km/h an einem Kindergarten vorbeifährt.
Falsches Signal an potenzielle Raser
Die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis für Raser wurde vom Parlament aufgeweicht. Beeinflusst das die Urteilsfindung in Ihrem Bereich stark? Ist das nicht ein fatales Signal an die Poser- und Tuning-Szene, wenn Raserfahrten wieder milder bestraft werden?
Der Gesetzgeber hat den Raserartikel leicht abgeschwächt. Das heisst: In Ausnahmefällen und bei genauer Prüfung des Einzelfalls sind Freiheitsstrafen unter einem Jahr möglich.
Es ist einerseits ein falsches Signal an potenzielle Raser, andererseits ein veritabler Affront, wenn jemand einen Menschen im Strassenverkehr getötet hat und der Beschuldigte auch noch mangels Vorstrafe privilegiert behandelt wird. Durch die Gesetzesänderung haben wir Mehraufwand und enorme Mehrkosten, weil es dadurch zu weniger abgekürzten und zu mehr ordentlichen Gerichtsverfahren kommt. Im Ergebnis hat sich aber im Kanton Zürich durch die Abschwächung praktisch nichts geändert.
Ab wann ist eine unbedingte Gefängnisstrafe für einen Raser unumgänglich?
Bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 24 Monate ist eine Bewährungsstrafe der Normalfall – die meisten Verurteilungen von Rasern, die niemanden verletzen und nicht vorbestraft sind, bewegen sich in diesem Bereich. Wer einschlägig vorbestraft ist, jemanden schwer verletzt hat oder mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs war, muss mit einer Strafe von 24 bis 36 Monaten rechnen. Und diese kann nur teilbedingt ausgefällt werden. Ab drei Jahren Gefängnis ist nur noch unbedingt möglich. Das sind dann aber Ausnahmefälle, bei Wiederholungstätern oder wenn Schwerverletzte oder Todesopfer zu beklagen sind.
Wie weisen Sie für ein Raserdelikt einen Eventualvorsatz nach? Oft wird ja behauptet, dass man die Gefahr nicht erkannt hat.
Fahrlässigkeit kann jedermann passieren, auch im Strassenverkehr. Bei Rasern ist das anders, weil das nicht einfach so passieren kann. Darum handelt es sich nicht um eine fahrlässige, sondern um eine vorsätzliche oder zumindest eventualvorsätzliche Tatbegehung.
Brauchen Sie als Beweismittel auch Daten aus Dashcams, Blackboxes und Auswertungen des Smartphones?
Videos von Dashcams werden regelmässig verwendet. Wir sichern aber auch Daten von Kameras im öffentlichen Bereich oder jene der polizeilichen Verkehrsüberwachungskameras auf Autobahnen.
Helfen auch Assistenzsysteme, zum Beispiel automatische Tempobegrenzung, um das Raserproblem in den nächsten Jahren zu entschärfen?
Ich denke, dass jene, die schnell fahren wollen, immer einen Weg finden, um solche Blockaden zu umgehen.
Ausweisentzug trifft am härtesten
Reichen nach Ihrer Auffassung in extremen Fällen Gefängnisstrafen und Führerausweisentzüge überhaupt aus? Tagessatzfinanzierte Bussen ohne Obergrenze – was halten Sie davon?
Was den Raser am härtesten trifft, ist der Ausweisentzug von zwei Jahren. Bei Neulenkern mit Führerausweis auf Probe kann der Ausweis verfallen, was dann eine neuerliche Autoprüfung nötig macht.
Hauptsächlich Junglenker als Raser
Raser sind fast zu 100 Prozent männlichen Geschlechts und jung. Gibt es da typische Muster bei Tätern – Alter, Fahrzeugtypen?
Rund 98 Prozent der Raser sind männlich, bei Raserunfällen sind es fast ausnahmslos Männer. 48 bis 50 Prozent sind ausländische Staatsangehörige. Doppelbürger – im Kanton Zürich sind es etwa 26 Prozent – werden in der Statistik ausschliesslich als Schweizer geführt. Es handelt sich hauptsächlich um Junglenker im Alter von 18 bis 30 Jahren. Extrem ist der Umstand, dass zusätzlich rund 50 der erwischten Schnellfahrer Jugendliche sind, welche noch gar nicht über einen Führerausweis verfügen und oftmals für schwere Unfälle verantwortlich sind. Diese werden in unserer Erwachsenenstatistik jedoch nicht erfasst.
Sie haben viele Raser einvernommen. Gibt es ein Hauptmotiv für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen oder illegale Rennen?
Es werden auffallend viele Schnellfahrten mit dem Handy im Auto festgehalten – quasi eine Trophäe –, die herumgereicht und auf sozialen Medien gepostet werden. Häufig sind weitere Personen im Fahrzeug, die den Fahrer noch anstacheln. Es ist eine Prestigeangelegenheit geworden. Das ist natürlich eine gefährliche Mischung, weil bei Jungen schlicht die Fahrpraxis fehlt. Und das bei 400 bis 700 PS-starken Boliden, die in dreieinhalb Sekunden auf 100 beschleunigen können. Bei unter 200 PS sind es rund neun Sekunden – eine Zeit, bei der man noch reagieren kann, bei drei Sekunden nicht.
Für wie viele Todesopfer sind Raser verantwortlich?
2025 verzeichneten wir im Kanton Zürich 30 Verkehrstote – einschliesslich jener Lenkenden, die beispielsweise aufgrund eines medizinischen Problems verunfallt und verstorben sind. Von diesen 30 sind deren sechs Opfer von Raserunfällen. Im Kanton Zürich ist also jedes fünfte Verkehrsopfer wegen eines Raserunfalls gestorben – dies bei insgesamt 52 Raserunfällen im Kanton. Also sehr wenig Unfälle mit sehr vielen Toten. Die Gefahr, bei einem Raserunfall ums Leben zu kommen, ist sehr hoch. Meist trifft es Unschuldige.
Müssten Leasingfirmen nicht stärker in die Pflicht genommen werden? Oft türmen sich nach Verurteilungen noch mehr Schulden auf – wie in einem Fall in Affoltern, wo ein Poser einen Unfall mit zwei Verletzten verursacht hat und nun neben den Gerichtskosten 70000 Franken fällig werden.
Bei Raserunfällen gehen wir von Kosten ab 100000 Franken aus, schnell einmal geht es um 250000 Franken, bei Verletzten kann das mehr als eine Million Franken sein. Die Versicherung versucht, Regress zu nehmen. Letztendlich bleibt aber die Gesellschaft auf den Kosten sitzen. Die Leasingfirmen in die Pflicht zu nehmen, ist schwierig, weil das ein Eingriff in die Privatwirtschaft wäre. Das wäre ein falscher Ansatz. Und auch der Vater oder der Bruder des potenziellen Rasers kann das Auto leasen. Viele Hochleistungsautos sind über Mutter oder Vater geleast.
Wie häufig gelingt es Ihnen, bei schweren Delikten, die PS-starken Boliden einzuziehen?
Bei Autos mit Schäden ist das Interesse am Einzug bei uns gering, weil der Verkauf von Unfallwagen wenig einbringt. Ist das Auto geleast, macht die Leasingfirma Ansprüche geltend. Es gibt somit nicht viele Fälle, bei denen das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden kann.
Wie oft erleben Sie, dass ein Täter echte Reue zeigt? Häufig streuen Täter sich vor Gericht wohl auch «Asche aufs Haupt», in der Hoffnung auf eine mildere Strafe oder einen kürzeren «Billett»-Entzug.
Grundsätzlich tun sich die Raser selbst leid, weil sie das Auto kaputt gefahren haben und den Führerausweis verlieren. Für Einsicht braucht es mehr. Wir schicken praktisch alle ins Lernprogramm «Start». Das sind zwölf intensive Kursabende und drei Nachkontrollgespräche. Da lernen Raser, anders zu reagieren, wenn sie in eine ähnliche Situation kommen. Bei einem zweiten Vorfall würde der fehlbare Lenker wahrscheinlich eine unbedingte Freiheitsstrafe riskieren. Viele bezeichnen dieses Lernprogramm später als sehr hilfreich.
Ausreden der Delinquenten hören Sie wohl oft. Was sind die häufigsten und skurrilsten Rechtfertigungen, die Ihnen zu Ohren gekommen sind?
Bei Geschwindigkeitsübertretungen werden immer wieder Notfälle geltend gemacht. Man habe beispielsweise die Beifahrerin ins Spital, zum Arzt bringen oder Medikamente abholen müssen. Bei Fluchtfahrten vor der Polizei wurde auch schon Angst vor verfolgenden Räubern geltend gemacht, und man habe schlicht sein Leben retten wollen.
Generell: Sind Sie für eine Strafverschärfung bei Raserdelikten?
Die Wirkung bei der Verfolgung von Raserdelikten setzt sich aus zwei Punkten zusammen, wie bei jedem Delikt: der Strafhöhe. Wie weh tut es? Anderseits die Frage: Wie gross ist die Chance, dass ich beim Rasen erwischt werde? Höhere Strafen sind nicht nötig. Wichtig ist, dass der Strafrahmen ausgeschöpft wird.
Sind Berufungen in Ihrem Bereich häufig, müssen Sie oft ans Obergericht?
Der grösste Teil der Raserdelikte wird in abgekürzten Verfahren abgehandelt. Ein vereinfachtes, verkürztes und kostengünstigeres Gerichtsverfahren. Geht die Verteidigung des Beschuldigten ans Obergericht, dann machen wir das von der Staatsanwaltschaft auch. Es gibt da aber wenig Fälle, welche allein durch die Staatsanwaltschaft weitergezogen werden, weil die Bezirksgerichte meist angemessen und sinnvoll entscheiden und es für uns häufig nicht verhältnismässig wäre, den Fall ans Obergericht weiter zu ziehen.
Was möchten Sie als Staatsanwalt jungen Fahrern auf den Weg geben?
Mein Appell richtet sich insbesondere an die Väter, die verhindern können, dass ihr Sohn einen derart starken Boliden fährt. Den Jungen sei geraten, auf solche Autos zu verzichten. Es ist natürlich schwierig, an die Vernunft eines 18-Jährigen zu appellieren. Eigentlich weiss die Gesellschaft, dass es keine gute Idee ist, junge Männer mit Hochleistungsfahrzeugen fahren zu lassen. Man kann von Jungen keinen freiwilligen Verzicht erwarten. Es ist an der Gesellschaft zu sagen: Wir wissen es besser, und darum machen wir zum Schutz eine PS-Begrenzung – so, wie das auch in anderen Fällen der Fall ist, bei den Töffs, beim Rauchen, beim Alkohol. Fachleute, welche sich mit Raserdelikten beschäftigen, sind für eine solche Begrenzung. Andere Länder haben das auch. Einen grossen Teil der Raserunfälle hätte man mit einer PS-Beschränkung vermeiden können. Die Mehrheit in der Schweiz ist für eine PS-Begrenzung, der Gesetzgeber noch nicht.








