Die Zahl der Fälle hat 2014 weiter zugenommen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Bezirks Affoltern hatte auch 2014 mehr Fälle zu bearbeiten als im Vorjahr. Ende 2014 gab es 1136 aktive Fälle, was einer Zunahme um 87 Dossiers oder eine Steigerung von 8,3 Prozent bedeutet.

«So wenig eingreifen wie möglich und doch garantieren, dass alles gut kommt – die Selbstbestimmung achten und die Gefährdung abwenden.» Dies sind die hohen Ansprüche, denen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in jedem einzelnen Fall genügen muss. Wird eine Massnahme angeordnet, heisst es womöglich schnell, diese sei unnötig und zu teuer. Passiert dann aber etwas, kommt noch schneller der Vorwurf, weshalb eine Massnahme nicht angeordnet wurde. Zum Jahresbeginn haben zudem die tragischen Ereignisse in Flaach – eine Mutter tötete ihre beiden Kinder, die von der Kesb in einem Heim platziert wurden – die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit einer neuen Dimension in die öffentliche Diskussion gebracht. «Die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Kesb und ihre Verantwortung sind sehr hoch», hält Ivo Lötscher, Geschäftsleiter Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern, dazu fest. Er stellt den Kesb-Mitarbeitenden ein gutes Zeugnis aus, was von den Bezirksgemeinden genauso gesehen wird.

1136 aktive Fälle Ende 2014

Im vergangenen Jahr hat die Kesb Bezirk Affoltern 469 neue Dossiers eröffnet, 859 personenbezogene Entscheide gefällt und 183 Massnahmen angeordnet. Ende 2014 gab es 1136 aktive Fälle, was gegenüber 2013 einer Zunahme um 87 Dossiers oder eine Steigerung von 8.3 Prozent entspricht.

Die Aufgaben der Kesb sind dabei höchst vielfältig. Gemeinhin kommt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erst dann zum Einsatz, wenn Hilfsbedürftige sich der vorgelagerten Hilfe verweigern. Im Bereich des Kindsschutzes geht es darum, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.

So ordnet die Kesb Massnahmen zum Schutz des Kindes an, wenn die Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen, indem sie beispielsweise eine benötigte Beratungsstelle aufsuchen. Der Entzug der elterlichen Obhut, wie im Fall Flaach, macht nur einen kleinen Teil der von der Kesb verordneten Kindesschutzmassnahmen aus. Grundsätzlich sollen die Eltern in ihrer Sorge um das Kind unterstützt und in ihren Fähigkeiten gestärkt werden.

Im Erwachsenenschutzrecht geht es für die Kesb darum, das Wohl und den Schutz von Personen sicherzustellen, falls ihre Interessen nicht anderweitig gewahrt sind. Dies kann beispielsweise auf Personen mit einer geistigen Behinderung, mit Altersdemenz oder mit einer psychischen Störung zutreffen. Hier ordnet die Kesb Massnahmen an, wenn die Unterstützung durch die Familie, nahestehende Personen sowie private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht.

Interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde entscheidet

In jedem einzelnen Fall, egal, ob Kindes- oder Erwachsenenschutzrecht, gibt es eine umfassende Abklärung unter Einbezug der betroffenen Personen. Danach entscheidet eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Sie ordnet die notwendigen Massnahmen an und ernennt die für den Vollzug zuständigen Beiständinnen und Beistände.

Zentrale Erwartungen erfüllt

Für die Arbeit der Kesb Bezirk Affoltern ziehen sowohl der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Sozialdienst Bezirk Affoltern als auch die Gemeinden eine positive Zwischenbilanz: «Auch wenn der Aufbau der seit 1. Januar 2013 neuen Kesb noch nicht abgeschlossen ist, wurde die zentrale Erwartung bisher erfüllt: Die hilfsbedürftigen Personen erhielten mit flexiblen, auf das Individuum angepassten Lösungen Unterstützung.» Und im laufenden Jahr geht der Kesb BezirkAffoltern die Arbeit auch nicht aus. Nebst den Neuzugängen sind alle bestehenden Erwachsenenschutzmassnahmen, welche unter dem alten Vormundschaftsrecht getroffen wurden, bis Ende 2015 ins neue Recht zu überführen.

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