Drei Kandidierende für zwei Sitze
Still und diskret verrichten sie üblicherweise ihre Arbeit, die Mitglieder des Bezirksrats – auch, weil sie ans Amtsgeheimnis gebunden sind. Am 7. März sollen die je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Behörde an der Urne gewählt werden.
Als Mitglieder für den Bezirksrat kandidieren nebst der Bisherigen Ruth Früh (FDP), aus Bonstetten, auch Antoinette Frey (SVP), Bäuerin und ehemalige Polizistin aus Affoltern, und Rolf Kuhn (GLP), Rechtsanwalt aus Mettmenstetten. Am Donnerstag, 21. Januar, 20 Uhr, können sich die Stimmberechtigten an einer Podiumsdiskussion mit interaktivem Teil, die über Youtube live übertragen wird (https://anda.li/bezirk2021) von den drei Kandidierenden selber ein Bild machen. Als Ersatzmitglieder treten die amtierende Bezirksrätin Hanni Stutz aus Stallikon, der Bisherige Gerhard Gysel (EVP), Ingenieur aus Hedingen und Kantonsrat Hans Finsler (SVP), Rechtsanwalt aus Zwillikon, an. Bereits bestimmt ist der Präsident: Weil niemand gegen Statthalter Claude Schmidt antrat, wurde er per 27. November 2020 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Drei Hauptaufgaben: Aufsicht ...
Doch was macht der Bezirksrat eigentlich? «Die drei Hauptbereiche sind: Aufsicht, Rechtsmittelinstanz und Verwaltung», führt der Statthalter aus. Die Aufsichtsfunktion umfasst die Behörden und Angestellten der politischen Gemeinden, der Schulgemeinden und der öffentlichrechtlichen Körperschaften im Bezirk. Zu letzteren gehören etwa die Zweckverbände und Interkommunalen Anstalten. Der Bezirksrat übt aber auch Aufsicht aus über die Flurgenossenschaften, Heime und Spitex-Organisationen. Bei regelmässigen Visitationen werde anhand von konkreten Fragen geprüft, wie sattelfest die Leute seien, so Claude Schmidt. Alle zwei Jahre werden dazu neue Schwerpunkte festgelegt. «Finanzen und Steuern gehören immer dazu», so der Statthalter, weiter könne es etwa um Gewässerschutz, die Einwohnerkontrolle oder um Personalrechtliches gehen.
«Der Bezirksrat greift ein, wenn Hinweise auf klare Rechtsverletzungen bestehen oder die ordnungsgemässe Führungs- oder Verwaltungstätigkeit auf andere Weise gefährdet ist», heisst es in § 167 des Gemeindegesetzes. Einerseits kann jede Person einen Missstand mittels Aufsichtsbeschwerde melden, andererseits kann die Behörde auch selbst aktiv werden. Immer wieder richten sich zudem auch Bürger und Behörden mit Rechtsfragen an den Bezirksrat. «Das sind rund 300 pro Jahr», verrät Claude Schmidt. Das Spektrum reiche von «einfachen» Themen wie: «Darf die Behörde das?» oder «Wie muss ich vorgehen, um mich zu wehren?» bis zu ganz spezifischen Rechtsfragen seitens Gemeindebehörden.
... Rechtsmittelinstanz und Verwaltung
Wie erwähnt, ist der Bezirksrat auch Rechtsmittelinstanz. «Alles, was die Gemeinden entscheiden, lässt sich auch weiterziehen», so Statthalter Claude Schmidt, «wenn auch nicht alles bei uns.» Der Bezirksrat behandle erstinstanzlich Rekurse gegen Anordnungen und Erlasse von Gemeindebehörden, Zweckverbänden und interkommunalen und kommunalen Anstalten, sowie Stimmrechtsrekurse wegen Verletzung der politischen Rechte durch Gemeindeorgane. Nicht zuständig sei er für Rekurse im Bereich der Polizei- und des Feuerwehrwesens sowie im Strassenwesen der Gemeinden (alleinige Zuständigkeit des Statthalters), des Planungs- und Baurechts (Baurekursgericht) und des Steuerrechts (Steuerrekursgericht). «Häufig sind Rekurse zu Personalrechts- und Sozialhilfeentscheiden sowie Beschwerden gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde», so Claude Schmidt, weiter seien auch Stimmrechtsrekurse und Rekurse im Bereich Volksschulwesen immer mal wieder ein Thema.
Und schliesslich wäre da als dritter Hauptbereich noch die Verwaltung. Dazu gehören die Wahlen der Bezirksbehörden – nebst des Bezirksrats auch der Bezirkskirchenpflege und des Bezirksgerichts. Weiter entscheidet der Bezirksrat auch, wenn Mitglieder von kommunalen Behörden um einen vorzeitigen Rücktritt ersuchen. «Grundsätzlich herrscht Amtszwang und das Wahlresultat entspricht dem Willen der Stimmbürger», betont Claude Schmidt. Entsprechend wolle man es den Amtsmüden nicht zu leicht machen, aus der Verpflichtung rauszukommen. Massiv zugenommen haben im letzten Jahr die Gesuche nach «Lex Koller» zur Bewilligung von Grundstückserwerb durch Personen im Ausland. Das müsse allerdings nicht unbedingt heissen, dass diese Grundstückerwerbe zunehmen, sondern könne auch an einer vorsichtigeren Handhabung beim Notariat liegen. Kaum ein Thema seien dagegen Entbindungen vom Amtsgeheimnis nach Artikel 320 des Strafgesetzbuches, etwa zur Auskunftserteilung vor Strafbehörden.
Neues Ausbildungskonzept
Für ihr 13- respektive mit Heim- und Fürsorge-Visitationen 15-Prozent-Pensum werden die Bezirksrätinnen übrigens mit monatlich knapp 2000 Franken entschädigt. Die Ersatzmitglieder bekommen nur etwas, wenn sie auch zum Einsatz kommen. Das sei allerdings nur sehr selten der Fall, so Claude Schmidt, etwa wenn ein ordentliches Mitglied ferien- oder krankheitshalber mal länger ausfalle oder in den Ausstand treten müsse. Und welche Kompetenzen und Eigenschaften braucht eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat? «Es gibt kein Anforderungsprofil», stellt Claude Schmidt klar. Von Vorteil seien sicher Erfahrung in einem Behördenamt, in der Finanzwelt, der Juristik und im Sozialbereich. «Das bringt natürlich niemand alles mit», ist er sich bewusst. Ein neues Ausbildungskonzept ermöglicht es allerdings ab Sommer, allfällige Lücken in einer spezifischen Weiterbildung an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gezielt zu schliessen.
Aktuell sei es eher ruhig im Bezirk, vermeldet der Bezirksratspräsident. «Sehr entlastend ist, dass das Spital nicht mehr unter unserer Aufsicht steht», sagt er, mit Verweis auf die grossen Turbulenzen der letzten Jahre. Noch einspielen müsse sich vertiefte Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt. Erstmals hat man die Jahresrechnungen gemeinsam geprüft, ein Erfahrungsaustausch dazu findet erst noch statt. «Wir sind auf gutem Weg», so Schmidt. Wichtig sei ein intensiver Austausch – auch um nicht gegenseitig ausgespielt zu werden.