Ein neues Forstrevier im Unteramt

Die Forstreviere der Gemeinden Stallikon und Wettswil haben sich mit dem Staatswaldbetrieb des Kantons Zürich zu einem Forstrevier zusammengeschlossen. Es überspannt eine Fläche von 963 Hektaren und wird vom Förster Corsin Riatsch betreut.

Das neue Forstrevier Stallikon – Wettswil – Staatswald Buchenegg. Blau ist der Staatswald des Kantons Zürich eingezeichnet, gelb der Privatwald, braun der Wald im Besitz von Holzkorporationen, grün ist der Gemeindewald. (Plan zvg.)
Das neue Forstrevier Stallikon – Wettswil – Staatswald Buchenegg. Blau ist der Staatswald des Kantons Zürich eingezeichnet, gelb der Privatwald, braun der Wald im Besitz von Holzkorporationen, grün ist der Gemeindewald. (Plan zvg.)

Im Wald sind die Besitzverhältnisse meistens sehr kompliziert. Der Grossteil der Wälder ist in hunderte Parzellen unterteilt, die in manchen Fällen nicht mehr als einige Quadratmeter gross sind. Auch die Felder der Landwirte waren früher in vergleichbar zerstückelte Parzellen unterteilt. Durch die Melioration im 20. Jahrhundert wurden jedoch grosse, zusammenhängende Parzellen geschaffen. Im Wald hat keine vergleichbare Melioration stattgefunden. In einigen Gemeinden haben sich die Waldbesitzer jedoch freiwillig zu Holzkorporationen zusammengeschlossen, die den Wald gemeinsam bewirtschaften.

Der Förster ist auch Diplomat

Das neue Forstrevier Stallikon – Wettswil – Staatswald Buchenegg ist deshalb unter zahlreichen Waldeigentümern aufgeteilt. Den grössten Teil macht dabei der Staatswald aus, mit 533 Hektaren. Zahlreiche Eigentümer teilen sich den Privatwald Stallikon, mit 241 Hektaren. Auch die Gemeinden besitzen Wald, eine Hektare ist in Stalliker Besitz, vier Hektaren in Wettswiler. Dazu kommen 45 Hektaren der Korporation Ziegelau – Wettswil und Wald diverser Eigentümer, wie dem Awel (Amt für Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich), der SBB, dem Astra (Bundesamt für Strassen) und Weiteren.

Aufgabe des neuen Revierförster Corsin Riatsch wird die Bewirtschaftung des gesamten Waldgebietes sein. Da die Waldbesitzer aber grundsätzlich das Bestimmungsrecht über die Bewirtschaftung ihrer Wälder und die Vergabe der Waldarbeiten haben, muss er sich mit den Beteiligten absprechen und für alle passende Lösungen finden. Der Förster hat also nicht nur die Aufgabe, gemeinsam mit den Waldbesitzern für einen nachhaltigen, ertragreichen Wald zu sorgen, sondern ist auch Diplomat. Denn ohne Absprache mit den Waldbesitzern darf er in den Wäldern der Besitzer überhaupt nicht eingreifen.

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