Entwicklung soll im Säuliamt in urbanen Räumen erfolgen
Aus den Verhandlungen des Vorstandes der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt

Der kantonale Richtplan wurde von 2007 bis 2014 einer Gesamtüberprüfung unterzogen und am 18. März 2014 vom Kantonsrat neu festgesetzt. Die Gesamtüberprüfung hat somit rund sieben Jahre gedauert. In diesem Zeitraum haben sich die Verhältnisse teilweise bereits wieder verändert. Um einem solchen unerwünschten Umstand entgegenzuwirken, soll der kantonale Richtplan zukünftig mit jährlichen «Richtplanpaketen» revidiert werden. Damit wird eine zeitgerechte Überprüfung und Nachführung ermöglicht. Die Komplexität der Verfahren wird reduziert und die Richtplanvorlagen werden überschaubar. Zusätzlich kann das Planungsrecht aktuell gehalten werden. Die Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplanes liegt vom 20. November 2015 bis 1. Februar 2016 öffentlich auf. Der Vorstand hat die Vorlage geprüft und stellt Anträge zu Folgendem.
Verfahrensverlauf
Die Region erwartet im Sinne des Gegenstromprinzips, dass der Kanton Zürich allfälligen Anpassungsbedarf bei den Regionen vorgängig abholt. Die Region stellt deshalb auch bereits zwei Anträge, welche ausserhalb der Teilrevision liegen. Diese sollen spätestens beim Teilrevisionspaket 2016 berücksichtigt werden.
Kapitel 1: Raumordnungskonzept, Handlungsräume
Das kantonale Raumordnungskonzept bietet mit seinen Handlungsräumen als übergeordnetes Zielbild eine wertvolle Grundlage. Aus Sicht des ZPK-Vorstands ist das Ziel, die Entwicklung auf die urbanen Räume zu konzentrieren, zweckmässig. Das Ziel, 80% des Wachstums in den «Stadtlandschaften» und «Urbanen Wohnlandschaften» zu bewältigen, ist im Knonauer Amt jedoch unrealistisch. Eine Siedlungsentwicklung und Stärkung des öffentlichen Verkehrs nur noch in diesen Räumen zuzulassen, greift zu kurz. Im Knonauer Amt ist, aufgrund der grossen bestehenden inneren Reserven in den drei Handlungsräumen «Landschaft unter Druck», «Kulturlandschaft» und «Naturlandschaft» und dem Siedlungsdruck aus dem Kanton Zug, eine Konzentration auf die urbane Wohnlandschaft in Affoltern und Hedingen weder möglich noch zweckmässig. Zweckmässiger wäre hier, die Entwicklung zusätzlich auf die mit S-Bahn gut erschlossenen Standorte, allen voran Bonstetten/Wettswil, aber auch Mettmenstetten und Knonau, zu lenken.
Kapitel 2: Siedlung, Siedlungsgebiet, Massnahmen
Die eidgenössische Raumplanungsverordnung verlangt, dass die Kantone vor der Ausscheidung neuer Arbeitszonen eine Arbeitszonenbewirtschaftung einführen, welche die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen insgesamt gewährleistet. Die in Kapitel 2.2.3 des kantonalen Richtplans verankerte Delegation der Aufgabe an die Regionen ist aus Sicht des ZPK-Vorstands zweckmässig. Die schwierige Umsetzung muss jedoch vor allem auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Region und die Gemeinden verfügen allerdings nicht über die Instrumente, um Einfluss auf die Zielbranchen nehmen zu können. Die Unterscheidung von Dienstleistung und Produktion wird zunehmend komplexer und ist über Bauvorschriften kaum regulierbar und ist letztlich auch wirtschaftsfeindlich. Die Verknüpfung mit den Erschliessungsanforderungen in Kapitel 4.5.1 ist zusätzlich äusserst problematisch. Im Knonauer Amt ist dies weder zweckmässig noch umsetzbar.
Die Erschliessungsanforderungen an regionale Arbeitsplatzgebiete würden indirekt die zulässigen Nutzungen in den regionalen Arbeitsplatzgebieten bestimmen. An Arbeitsplatzgebiete mit Dienstleistungen, Büros und Verwaltungseinheiten werden die gleichen Erschliessungsanforderungen gestellt wie an verkehrsintensive Einrichtungen (im Einzugsbereich von 300 Metern einer S-Bahn-Station oder im Einzugsbereich von 150 Meterneiner Haltestelle eines anderen öffentlichen Verkehrsmittels mit jeweils mindestens acht Halten pro Stunde). In der Region Knonauer Amt wären damit – mit Ausnahme der regionalen Arbeitsplatzgebiete in Hedingen und Mettmenstetten – in keinem der regionalen Arbeitsplatzgebiete Dienstleistungen zulässig. Ein so umfassender Ausschluss von Dienstleistungsnutzungen ist mit dem Ziel, das Knonauer Amt als Arbeitsplatzregion zu stärken, unvereinbar. Ein Ausschluss von Dienstleistungen in den heute sehr heterogen genutzten regionalen Arbeitsplatzgebieten ist weder umsetzbar noch zweckmässig.
Kapitel 4: Verkehr, Parkierung, verkehrsintensive Einrichtungen, Ziele
In der Genehmigung des kantonalen Richtplans forderte der Bund den Kanton Zürich auf, im Rahmen der nächsten Richtplanüberarbeitung präzise Anforderungen an die Erschliessung der regionalen Arbeitsplatzgebiete aufzunehmen. In der nun vorliegenden Teilrevisionsvorlage erfüllt der Kanton die Bundesvorgabe, indem er die regionalen Arbeitsplatzgebiete schemenhaft in drei Nutzungskategorien unterteilt und dazu Erschliessungsanforderungen formuliert. Die Unterteilung der regionalen Arbeitsplatzgebiete in verschiedene Nutzungskategorien wird der Realität allerdings nicht gerecht. Im Knonauer Amt werden die über einen langen Zeitraum gewachsenen regionalen Arbeitsplatzgebiete heterogen genutzt. Über die Erschliessungsanforderungen eine Transformation zu erzwingen, ist nicht legitim und gefährdet ansässige Betriebe, denen laut Bund gerade besonders Sorge zu tragen ist.
Öffentliche Bauten und Anlagen, Bildung und Forschung, Karteneinträge
In der Revisionsvorlage wird der Realisierungshorizont für die Kantonsschule Knonauer Amt von «mittel- bis langfristig» auf «langfristig» geändert. Im Gegenzug wird die Erweiterung der Kantonsschule Limmattal von «mittel- bis langfristig» auf «mittelfristig» verschoben. Damit rückt der Bau einer Mittelschule Knonauer Amt in weite Ferne. Der Bezirk Affoltern setzt sich nach wie vor sehr für einen Mittelschulstandort ein. Auch der ZPK-Vorstand misst einer Mittelschule Knonauer Amt grosse Bedeutung für die Entwicklung eines starken Regionalzentrums Affoltern und auch der Bewältigung des Pendlerverkehrs zu.
Im Weiteren hat der Vorstand den kantonalen Gestaltungsplan Uto Kulm geprüft und ist erfreut, dass die verschiedenen Interessen in einem ausgewogenen Gestaltungsplan berücksichtigt werden konnten.
Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung schliesst die Gemeinde Stallikon Lücken in den Waldabstandslinien und ergänzt die Bestimmungen zum Aussichtsschutz. Die Änderungen werden begrüsst.


