Friedensrichterämter entlasten das Bezirksgericht

Von den 204 im Jahr 2012 eingegangenen Fällen konnten die Friedensrichterämter im Säuliamt fast 70 Prozent erledigen, den allergrössten Teil schon innerhalb von drei Monaten – ein Wert, der über dem Mittel des Kantons liegt. In diesem Jahr wird sich die Fallzahl erhöhen.

Hansueli Rickli im Friedensrichterbüro in Affoltern. Anlässlich eines Weiterbildungsaufenthalts in diesem Frühjahr in Texas hat er vom örtlichen Justice of Peace einen Sheriffstern erhalten. (Bild Werner Schneiter)
Hansueli Rickli im Friedensrichterbüro in Affoltern. Anlässlich eines Weiterbildungsaufenthalts in diesem Frühjahr in Texas hat er vom örtlichen Justice of Peace einen Sheriffstern erhalten. (Bild Werner Schneiter)

Im Kanton Zürich gingen im vergangenen Jahr bei den Friedensrichterämtern 8814 Fälle ein. 66 Prozent davon wurden auch von den Friedensrichtern erledigt. Im Bezirk Affoltern sind es gar 69 Prozent der 204 eingegangenen Fälle. Wiederum 90 Prozent davon konnten schon in den ersten drei Monaten zu den Akten gelegt werden.

In Affoltern sind beim Friedensrichter Hansueli Rickli im vergangenen Jahr 60 Fälle eingegangen – eine Zahl, die dieses Jahr bereits fast erreicht worden ist. «Bei stagnierender Wirtschaft achten beispielsweise Firmen und Handwerker stärker darauf, das ihnen zustehende Geld aus offenen Rechnungen konsequenter einzutreiben», sagt Hansueli Rickli. Dabei kommt ihnen die neue, seit dem 1. Januar 2011 in Kraft stehende Zivilprozessordnung (ZPO) entgegen. Der Friedensrichter, eine nicht-juristische Instanz, die bei solcherlei Klagen vor einem Gang ans Gericht obligatorische Vorinstanz (Schlichtungsstelle) ist (siehe Kasten), kann bis 2000 Franken in eigener Regie ein rechtskräftiges Urteil fällen, das nur bei Verfahrensfehlern anfechtbar ist. Fällt der Friedensrichter kein Urteil, weil der Fall juristisch kompliziert ist, stellt er den Parteien eine Klagebewilligung fürs Gericht aus. Bis 5000 Franken ist es dem Friedensrichter ausserdem möglich, einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten, den die Parteien innerhalb von 21 Tagen akzeptieren oder ablehnen können. Wird er nicht abgelehnt, mutiert der Vorschlag zum rechtskräftigen Urteil, das nicht weitergezogen werden kann – wird abgelehnt, erteilt der Friedensrichter die Klagebewilligung für den Gang ans Gericht. Diese ist auch bei Beträgen über von 5000 Franken nötig. Diese Neuregelungen erlauben der unter notorischen Nichtzahlern leidenden Klägerschaft ein schnelleres Erlangen eines Rechtsöffnungstitels.

Nur 15% der Fälle gehen ans Gericht

Mit der neuen ZPO ist die Quote der durch Vergleiche erledigten Fälle auf Stufe Friedensrichter von 50 auf 66 (Kanton) beziehungsweise 69 Prozent (Bezirk Affoltern) deutlich gestiegen. Nur gerade 15 Prozent der Fälle gelangen letztlich ans Gericht; der Rest «versickert», wird nicht weiterverfolgt und erledigt sich von selbst. «Mit dieser Steigerung entlasten Friedensrichterämter die Gerichte», fügt Hansueli Rickli an.

Bei rund einem Viertel der Fälle liegt der Streitwert unter 2000 Franken, die grossmehrheitlich mit Vergleichen unter den Parteien enden. Bei mehr als der Hälfte der Fälle liegt der Streitwert unter der 5000-Franken-Grenze.

Auch schon die Polizei aufgeboten

Auch wenn der Vergleich beim Friedensrichter die Regel ist – so ganz ohne Gefahren ist der Job nicht. In seiner 17-jährigen Tätigkeit als Friedensrichter hat Hansueli Rickli zweimal die Polizei einschalten müssen, vor kurzer Zeit wegen eines Renitenten sogar notfallmässig. Die neue ZPO erlaubt Klägern und Beklagten, eine Begleitperson zur Verhandlung mitzunehmen. Oft seien das jene, die Probleme bereiten – Besserwisser, die falsche Ratschläge erteilen. Ist der Begleiter ein Rechtsanwalt, sei dies meist eine grosse Hilfe für die Lösungsfindung.

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