Grenzen auf der Spur

Sommerserie «Grenzen» (3): Bei den Geometern – zwischen Büro und Mettmenstetter Paradies

Abdulla Yalin beim Vermessen mit dem Tachymeter.

Abdulla Yalin beim Vermessen mit dem Tachymeter.

Teamarbeit: Abdulla Yalin (in Orange) und Alexander Berglas beim Verorten der Grenzpunkte – mit GNSS-Messstab.

Teamarbeit: Abdulla Yalin (in Orange) und Alexander Berglas beim Verorten der Grenzpunkte – mit GNSS-Messstab.

Kantonaler Lagefixpunkt gefunden!

Kantonaler Lagefixpunkt gefunden!

Abdulla Yalin mit dem Situationsplan und den markierten Grenzpunkten an der Strasse im Paradies ob Mettmenstetten.

Abdulla Yalin mit dem Situationsplan und den markierten Grenzpunkten an der Strasse im Paradies ob Mettmenstetten.

Roman Wolf und Diego Willa (von links) sind den Grenzen mit Marchstein und Bolzen auf der Spur. (Bilder Sandra Isabél Claus)

Roman Wolf und Diego Willa (von links) sind den Grenzen mit Marchstein und Bolzen auf der Spur. (Bilder Sandra Isabél Claus)

Was heute meist als klare Linie auf einer Karte erscheint, entwickelte sich über Jahrhunderte: Grenzen von Grundstücken, Gemeinden, Kantonen oder Staaten sind das Ergebnis eines langen historischen Prozesses aus Macht, Recht und schliesslich exakter Vermessung.

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit waren Grundstücksgrenzen oft nicht präzise dokumentiert, sondern orientierten sich an natürlichen Linien wie Bach- und Flussläufen, Baumreihen oder Felsen. Vieles beruhte auf mündlicher Übereinkunft.

Im 17. Jahrhundert entstanden in manchen Regionen der heutigen Schweiz erste systematische Grundstücksaufzeichnungen, etwa sogenannte Zehntenpläne, die insbesondere für Steuerzwecke dienten. Vermehrt strebte die Verwaltung nach Übersicht und Klarheit. So etablierten sich nach und nach Katasterpläne, einheitliche Vermessungsrichtlinien und klar definierte Parzellengrenzen mit Koordinaten.

Klare Zuständigkeiten

Heute ist ein Grundstück im Grundbuch rechtlich festgehalten, die Grenzen im Vermessungssystem exakt verortet und im Gelände markiert. «Die Schweiz ist in Sachen Vermessung top organisiert, der Kanton Zürich sogar top von top», erklärt Diego Willa, Gesellschafter der Firma gpw in Affoltern, die im Knonauer Amt für 12 der 14 Gemeinden die amtliche Vermessung ausführt und damit für die Grenzen von Grundstücken im Bezirk verantwortlich ist. Diese Zusammenarbeit regelt die Nachführung der amtlichen Vermessung mit sogenannten Nachführungsverträgen. Der Bund delegiert die hoheitliche Aufgabe der Vermessung an die Kantone, diese wiederum an die Gemeinden. Interessant ist dabei, dass die Gemeinden die Verträge mit natürlichen Personen, den patentierten Ingenieur-Geometern, abschliessen und nicht mit juristischen Personen, sprich Firmen. «Diese persönliche Verantwortung und Haftung ist speziell und allgemein wenig bekannt», betont Diego Willa, patentierter Ingenieur-Geometer ETH.

Die amtliche Vermessung der Schweiz wird bis ins kleinste Detail reglementiert und streng beaufsichtigt. «Wir werden vom Kanton kontrolliert, ob wir die Weisungen und Vorschriften eingehalten haben. Und der Kanton wird wiederum vom Bund beaufsichtigt», erklärt Roman Wolf, Mitglied der Geschäftsleitung bei gpw und ebenfalls patentierter Ingenieur-Geometer ETH. «Auch bei Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn in einer von uns betreuten Gemeinde sind wir die Ansprechpartner. Die streitenden Parteien können nicht einen eigenen Geometer wählen.»

Grenzsuche mit GNSS

Grenzstreitigkeiten gibt es zum Glück nicht sehr viele. Häufiger kommt es jedoch vor, dass bei Strassensanierungen bestehende Grenzmarkierungen «verloren gehen» und der Verlauf der Strasse plötzlich nicht mehr der eigentlichen Grenze entspricht. Ein aktuelles Beispiel dafür findet sich beim idyllisch gelegenen Kinder- und Jugendhaus Paradies oberhalb Mettmenstetten. Die Gemeindestrasse wurde kürzlich saniert, verkehrsberuhigende Massnahmen wurden umgesetzt und der Strassenverlauf leicht angepasst. Dabei fielen einige bestehende Grenzzeichen den Veränderungen zum Opfer.

Bevor neue Grenzzeichen gesetzt werden können, müssen die ursprünglichen Grenzpunkte zunächst lokalisiert werden. Dafür stehen den Geometern verschiedene Messtechniken zur Verfügung. «In offenem Gelände wie hier arbeiten wir mit dem GNSS. GNSS steht für Global Navigation Satellite System und nutzt die Signale verschiedener Satelliten zur Positionsbestimmung», erklärt Abdulla Yalin, Geomatiktechniker bei gpw. Besonders praktisch ist der eingebaute Neigungskompensator. «Er korrigiert die Schrägstellung des Messstabs automatisch. Dadurch muss ich nicht exakt senkrecht über dem Grenzpunkt stehen, um trotzdem korrekte Messwerte zu erhalten.» Der Vorteil dieser Methode: Zwischen den einzelnen Messpunkten braucht es keinen Sichtkontakt. In dichten Wäldern, in engen Strassenschluchten und tiefen Tälern stösst die Satellitentechnik jedoch an ihre Grenzen. Dort kommt ein Tachymeter zum Einsatz. Dieses bestimmt die Lage eines Punktes anhand von Winkel- und Distanzmessungen. So lässt sich beispielsweise auch ein Tunnel mit höchster Genauigkeit vermessen. Wenn nötig über mehrere Kilometer hinweg.

Lagefixpunkt als Referenz

Zurück zur Strasse im Mettmenstetter Paradies geht es auf Schatzsuche: «Finde den Lagefixpunkt.» Dabei handelt es sich um dauerhaft markierte Referenzpunkte mit bekannten Koordinaten, die als Grundlage für sämtliche Vermessungsarbeiten dienen und sich wie ein Netz über die ganze Schweiz spannen. Kaum sichtbar, verborgen in einem Schacht, und doch zentral für alles, was folgt: Von diesen Fixpunkten aus erhält jeder Grenzpunkt seine exakte Position im Raum. Unter Anleitung von Abdulla Yalin überprüft der Lernende Alexander Berglas zunächst, ob das GNSS-System richtig funktioniert. Dafür setzt er die Spitze des Messstabs in die Mitte des eingravierten Dreiecks und gleicht die gemessenen Koordinaten mit den bekannten Werten des Lagefixpunktes ab. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Satellitensystem mit der erforderlichen Genauigkeit arbeitet und die nachfolgende Absteckung zuverlässig erfolgen kann. Eine wichtige und selbstverständliche Qualitätskontrolle.

Arbeit im Feld und Büro

Es sieht gut aus: Die Differenz beträgt weniger als einen Zentimeter. Nun blickt Alexander Berglas konzentriert auf den Bildschirm des Geräts, das ihm Schritt für Schritt die Richtung vorgibt, bis er den Grenzpunkt erreicht. Abdulla Yalin folgt ihm – ausgerüstet mit Spraydose und Werkzeugen.

Die Arbeit der Geomatiker findet selten allein statt. Im Gelände sind sie meist zu zweit unterwegs – einer bedient das Messgerät, der andere markiert, sichert oder kontrolliert die Punkte vor Ort.

Gleichzeitig ist der Beruf stark mit dem Büro verbunden. Was draussen gemessen wird, fliesst direkt in digitale Pläne und Katasterdaten ein. Es ist eine Kombination aus Feldarbeit und Computerarbeit. Diese Vielseitigkeit schätzen auch die rund 130 Lernenden in der Deutschschweiz, die sich jährlich für den Beruf des Geomatikers entscheiden. Die Lehre dauert vier Jahre. Dabei wechseln sich Praxis und Schule blockweise ab: zwei Wochen Unterricht, gefolgt von mehreren Monaten Arbeit im Betrieb. Zudem ist ein überbetrieblicher Kurs pro Jahr zu besuchen. So lernen die jungen Fachleute nicht nur die Technik kennen, sondern auch ihre Umgebung – mit all ihren Winkeln, Kanten und Grenzen.

Schein und Realität

Der Grenzpunkt am Strassenrand oberhalb Mettmenstetten ist mithilfe der Satellitendaten rasch gefunden. Das Grenzzeichen, ein Bolzen, ist noch vorhanden. Nicht so bei der nächsten Stelle. Da richtet Alexander Berglas die Spitze des Messstabs möglichst exakt aus, Abdulla Yalin bohrt die Stelle an und umkreist sie mit pinker Farbe. Auf diese Weise wird der Punkt für den Steinsetzer sichtbar gemacht, damit er weiss, wo genau er den Bolzen versenken muss.

Es folgen weitere Stationen, auch solche im Gras, wo ein Marchstein gesetzt werden wird. Nach rund zehn neu markierten Grenzpunkten offenbart sich, dass die Grenze gemäss Plan und Grenzzeichen teilweise deutlich vom neuen Strassenverlauf abweicht. Um eine saubere Grundlage zu haben, müsste die Situation mittels Mutation, also durch Landerwerb, bereinigt werden. Alternativ kann sie aber auch über Dienstbarkeiten wie ein Fahrwegrecht geregelt werden.

Das ist allerdings nicht mehr Sache des Geometers. Seine letzte Tat hier im Paradies ist das Nachprüfen der Vermessung – ganz nach dem Grundsatz: Eine Messung ist keine Messung. Erst durch diese exakte Vermessung und die Dokumentation wird die Grenze fassbar.

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