Raser ohne Ausweis und mit gefälschtem Kontrollschild
Bezirksgericht: 18 Monate bedingt für 31-jährigen Schweizer

Auf seiner Kawasaki ist er mit 103 km/h durch den Obfelder Ortsteil Bickwil gerast – mit gefälschtem Kontrollschild und ohne Ausweis: Dafür und für weitere Delikte kassierte ein 31-jähriger Schweizer aus dem Freiamt eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten.
Der im Verkauf tätige Mann erschien in kurzen Arbeitshosen am Bezirksgericht Affoltern. Er äusserte sich nur zurückhaltend und anerkennt die Sachverhalte vollumfänglich. Deshalb kam es zum abgekürzten Verfahren, bei dem das Gericht zu prüfen hat, ob es mit dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft «leben» kann.
Und dieser Sachverhalt ist zu 100 Prozent erstellt: In den Abendstunden des 7. August 2025 lenkte der Mann seine Kawasaki mit gefälschtem Kontrollschild durch den Obfelder Ortsteil Bickwil – mit 103 statt der erlaubten 50 km/h. Nicht nur das: Er hatte sich über eine Website das Fake-Kontrollschild mit Luzerner Kennzeichen besorgt und lenkte den Töff ohne gültigen Führerausweis. Der wurde ihm bereits 2014 entzogen. Fahren ohne Haftpflichtversicherung kommt noch obendrauf.
Unfall verursacht
Neben seiner Schnellfahrt durch Bickwil entpuppte sich der Mann auch in anderer Hinsicht als Verkehrsrowdy. Mit einem weiteren gefälschten Kontrollschild wollte er im Dezember 2025 im Freiamt über eine ausgezogene Sicherheitslinie ein stehendes Postauto überholen, das eben zur Weiterfahrt ansetzte. Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein Lieferwagen entgegen. Worauf der Beschuldigte auf seiner Kawasaki mit einer Vollbremsung eine Frontalkollision verhinderte. Er stürzte und kollidierte in der Folge mit dem Postauto und mit dem Lieferwagen-Anhänger.
Das Bezirksgericht Affoltern folgte dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte den Mann zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten mit zweijähriger Bewährungsfrist. Qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug und ohne Haftpflichtversicherung und missbräuchliche Verwendung von Ausweisen und Schildern – so die juristische Qualifikation. Zur Gefängnisstrafe kommen eine Busse von 2000 Franken und Verfahrenskosten von knapp 6000 Franken. Zudem wird er – wie in solchen Fällen üblich – verpflichtet, das Lernprogramm «Start» (risikobereite Verkehrsteilnehmende) zu absolvieren. Der Sachverhalt sei erstellt, die rechtliche Würdigung zutreffend und die Strafe angemessen, so der Verhandlungsleiter, für den die Raserfahrt das am stärksten ins Gewicht fallende Delikt darstellt. Weniger berücksichtigt wurde eine zwölf Jahre zurückliegende, einschlägige Vorstrafe. «Wir gehen davon aus, dass Sie sich künftig korrekt verhalten und eine Schuldenregulierung vornehmen», so der Vorsitzende abschliessend.
Urteil DH 260 003 vom 8. Juli, abgekürztes Verfahren


