Höhere Strahlenbelastung verhindern

Petition gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne auf dem Rifferswiler Lindenhof

Die Erstunterzeichner Petra Veyre-Ruppen (links), Marianne Moser und Urs Moser übergeben Rifferswils Gemeindepräsident Marcel Fuchs (rechts) eine Petition gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne auf dem Bauernhof Lindenhof in Rifferswil. (Bild M
Die Erstunterzeichner Petra Veyre-Ruppen (links), Marianne Moser und Urs Moser übergeben Rifferswils Gemeindepräsident Marcel Fuchs (rechts) eine Petition gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne auf dem Bauernhof Lindenhof in Rifferswil. (Bild Martin Platter)

Am Dienstagabend haben die Initianten Petra Veyre-Ruppen, Marianne und Urs Moser ihre Petition gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne auf dem Bauernhof Lindenhof in Rifferswil an Gemeindepräsident Marcel Fuchs überreicht. «Wir sind uns bewusst, dass der Gemeinderat derzeit andere Probleme hat», sagte Urs Moser vor versammeltem Gemeinderat in der Ratsstube des Gemeindehauses in Anspielung an das abgelehnte Budget an der Gemeindeversammlung voreiner Woche. Doch dem Petitionskomitee sei eben auch eine erträgliche Mobilfunk-Strahlenbelastung der Bevölkerung wichtig. Deshalb habe man die Petition lanciert und seit den Sommerferien 119 Unterschriften gesammelt. Auch die Informationsveranstaltung vor wenigen Wochen in der Engelscheune habe 60 Interessierte angelockt.

Baurekurs noch hängig

Der eingereichte Rekurs bei Baurekursgericht gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne auf dem Rifferswiler Lindenhof sei noch hängig. Gemäss Moser ist eine Sendeanlage mit der fünffachen Leistung der heutigen geplant. Er sagte: «Wir fordern die Gemeinde und den Kanton auf, das gesundheitliche Wohlbefinden von Bevölkerung, Tieren und Natur in den Vordergrund zu stellen und die Erweiterung der Mobilfunkantenne abzulehnen.» Marcel Fuchs nahm die Petition dankend entgegen, ehe er sich der anstehenden Gemeinderatssitzung widmete. Gegenstand von Petitionen kann jede staatliche Tätigkeit sein. Die Behörden sind zwar verpflichtet, vom Anliegen Kenntnis zu nehmen, nicht aber, es zu behandeln oder zu beantworten. (map.)

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