«Ich werde dich zerstören»
Nordmazedonier kassiert bedingte Geldstrafe wegen mehrfacher Drohung

«Ich werde dich zerstören»: So drohte ein 47-jähriger Nordmazedonier seiner heute 41-jährigen Ex-Frau am Telefon. Und auch als er bei einem Besuch mit seinem Zeigefinger über seine Kehle fuhr, versetzte er sie laut Anklage in grosse Furcht. Wegen mehrfacher Drohung kassierte er vom Bezirksgericht Affoltern eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Franken.
Nach rund 18 Jahren erfolgte die Scheidung; aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Vor Gericht bezeichnete die Frau die Ehe als einseitigen Kampf, der stets zu seinen Gunsten verlaufen sei – ohne dass er Verantwortung übernommen habe. Nur während ein, zwei Monaten habe es eine gute Phase gegeben. «Ich will ihn nicht mehr in meiner Nähe haben», sagte die Frau bei der gerichtlichen Einvernahme. Nach der Trennung wurde ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen. Daran habe er sich gehalten, betonte sie. Nach ihren Worten war der Mann am 29. Dezember 2024 mit den Kindern essen gegangen – entgegen den Abmachungen. Nach der Rückkehr der Kinder entbrannte ein Streit, der dann am Telefon mit verbalen Entgleisungen eskalierte. «Ich werde dich zerstören»: So soll der Mann seiner Ex gedroht haben. Ein halbes Jahr später kreuzte er an ihrem Wohnort im Bezirk Affoltern auf – wütend, weil er den Sohn lange nicht mehr gesehen hatte, nachdem die Kesb (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) das Besuchsrecht (bislang alle zwei Wochen) im Oktober 2024 aufgehoben hatte. «Er stieg aus dem Auto und war ausser sich, auch weil ich ein Foto machte.» Laut Anklage machte er in Richtung der Ex eine Handbewegung, indem er mit dem rechten Zeigefinger über seine Kehle fuhr. «Ich dachte: Er will mich umbringen», gab die Frau vor Gericht zu Protokoll. Und da sagte sie auch mit Nachdruck, sie wolle einfach nur in Ruhe gelassen werden und habe nichts gegen seinen Kontakt mit den Kindern – das müsse aber in rechtlichem Rahmen geregelt werden. Drohungen soll es auch gegeben haben, die nicht Gegenstand der Anklage sind: «Ich schleife dich durchs Dorf», soll er ihr einmal gesagt haben. Insgesamt dreimal habe sie die Polizei wegen dieser Drohungen gerufen.
Es gehe ihm nicht so gut, weil er hier angeklagt sei und vor allem: weil er die Kinder nicht sehen könne. Zu den Anklagepunkten sagte der Mann vor Gericht nichts mehr, weil er sich in früheren Einvernahmen mehrmals geäussert hat. Nur so viel: Er habe den heutigen Mann seiner Ex angezeigt; das Verfahren sei jedoch eingestellt worden. Der Beschuldigte lebt allein, ist ohne Arbeit, bezieht Sozialhilfe und befindet sich wegen Depressionen seit längerer Zeit in psychiatrischer Behandlung. Trotzdem sagte er dem Verhandlungsleiter: «Die Zukunft sehe ich positiv. Ich möchte einfach meine Kinder sehen.»
Seine Pflichtverteidigerin verlangt einen vollumfänglichen Freispruch und eine Genugtuung von 400 Franken. Er habe sich stets ans Kontaktverbot gehalten und sei Opfer von wiederholt falschen Anschuldigungen. Die Anwältin sprach von belastender Untersuchung und von etlichen Zweifeln an den Aussagen der Frau; ihr Mandant habe sich anlässlich der polizeilichen Einvernahmen kooperativ verhalten. Zudem seien die Kinder zur Sache nicht befragt worden. Der Sachverhalt lasse sich nicht erstellen. Am Wohnort seiner Ex sei er aus Sorge um den Sohn aufgekreuzt, der sich im Gesicht verletzt habe. Und dieser habe sich über den Besuch des Vaters gefreut.
Konstante und glaubhafte Aussagen
Wegen mehrfacher Drohung wird der nicht vorbestrafte Mann vom Bezirksgericht zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt und die Probezeit bei zwei Jahren festgesetzt. Damit bleibt es unter dem beantragten Strafmass der Staatsanwaltschaft, die 120 Tagessätze à 30 Franken verlangte. Das Gericht begründet die Reduktion mit den prekären finanziellen Verhältnissen. Drei Tagessätze sind durch U-Haft erstanden. Die Verfahrenskosten von rund 2600 Franken werden ihm auferlegt; die Kosten der Anwältin (8800 Franken) gehen auf die Staatskasse. Eine Genugtuung erhält er nicht, und auch Zivilansprüche seiner Ex-Frau (3000 Franken) werden auf den Zivilweg verwiesen.
Es stehe zwar Aussage gegen Aussage, was bei einer Abwägung immer mit Risiken verbunden sei. Aber das Gericht gibt sich überzeugt, dass die Drohungen so ausgesprochen worden sind. Die Aussagen der Frau seien konstant und glaubhaft: Die Vorfälle seien lebensnah dargelegt und in eine Geschichte eingebunden, von ihr auch ohne Übertreibungen geschildert. «Sie hat auch Gutes über ihren Ex-Mann gesagt», so der Verhandlungsleiter. Gewicht wird einem Zeugen des Beschuldigten nicht beigemessen, der wohl «nicht viel gesehen hat» und erst acht Monate nach den Vorfällen befragt worden sei. Zweifelsfrei habe sich der Beschuldigte in einer emotionalen Situation befunden, vor allem, weil er den Sohn lange Zeit nicht gesehen habe. Auch bei einer belastenden Situation gebe es keine Gründe für solcherlei Drohungen, schloss der Verhandlungsleiter.
Urteil GG 260 005 vom 9. September 2026, noch nicht rechtskräftig


