Intensive Diskussion ums Verkehrskonzept Chratz

Mit einer Änderung wurde es genehmigt, das neue Verkehrskonzept Chratz in Hausen. Und auch die Rechnung mit einem Rekordgewinn hiess eine grosse Mehrheit der 86 anwesenden Stimmberechtigten gut.

Die Ausgangslage um den Parkplatz Chratz in Hausen. (Bild zvg.)
Die Ausgangslage um den Parkplatz Chratz in Hausen. (Bild zvg.)

Routiniert führte Finanzvorsteherin Beatrice Sommerauer an diesem schönen Sommerabend durch die Jahresrechnung 2022 der politischen Gemeinde Hausen. Diese präsentierte sich dank einem Sondereffekt von beinahe 6,9 Mio. Franken, namentlich bestehend aus einem Buchgewinn in Folge Neubewertung des Finanzvermögens, hoch erfreulich und resultierte deswegen in einem Rekordgewinn von rund 9,5 Mio. (ohne Sondereffekt: 2,6 Mio.) Franken. Doch auch ohne Sondereffekt seien die Finanzen der Gemeinde Hausen kerngesund, wie die Finanzvorsteherin anhand eines Rückblickes auf die letzten Jahre aufzeigte. Entsprechend wurden auch keine Fragen zu diesem Geschäft gestellt und dieses konnte innert kürzester Zeit mit grosser Mehrheit vom Souverän verabschiedet werden.

Fünf Infrastrukturmassnahmen am Chratz

Mehr zu diskutieren gab das zweite Traktandum, eine Kreditvorlage über rund 425000 Franken zur Umsetzung des Verkehrskonzepts Chratz. Dieses war ja auch Gegenstand eines Stimmrechtsrekurses gegen die Urnenabstimmung vom 27. November 2022 in Sachen Neubau Dreifachsporthalle/Tagesstrukturen. Der Rekurent monierte damals vergeblich, dass dieses Verkehrskonzept zu Unrecht nicht Teil der Urnenabstimmungsvorlage gewesen sei. In Kenntnis dieser Argumentation führten Tiefbauvorstand Sven Kammer und der anwesende Verkehrsplaner aus, dass die geplante neue Sporthalle auch ohne dieses Verkehrskonzept ausreichend erschlossen sei und daher keine rechtliche Notwendigkeit für diese Massnahmen bestünden, jedoch sehr wohl eine Optimierung der Verkehrsabläufe und des Parkierungsverhaltens erreicht werden könne.

Das vorgelegte Verkehrskonzept besteht aus insgesamt fünf Infrastrukturmassnahmen und über jede einzelne wurde an diesem Abend diskutiert. Zu drei Massnahmen wurden sogar Änderungsanträge gestellt. Antragslos blieben die beiden Massnahmen am Anfang (Trottoirüberfahrt entlang Ebertswilerstrasse) und am Ende (Brückenverbreiterung über Jonenbach) des Umsetzungsperimeters. Diesen beiden Massnahmen gemeinsam ist, dass sie beide nur mit Zustimmung des Kantons umgesetzt werden können, wobei die Wahrscheinlichkeit für den Erhalt dieser kantonalen Bewilligung bei der Trottoirüberfahrt sehr gross sei, bei der Brückenverbreiterung infolge Eingriffes in den Gewässerraum dagegen weiterhin etwas ungewiss, wie der Verkehrsplaner ausführte. Diese Ungewissheit bei letzterer Massnahme sei auch der Grund, dass sich der Gemeinderat bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum ausbedungen habe, führte Gemeindepräsident Stefan Gyseler aus.

Baum zu retten versuchen

Bei der Einmündung von der Weidstrasse in die Chratzstrasse gab ein Baum und die um diesen herum geplante Verkehrsinsel Anlass für einen Änderungsantrag. Nachdem der Tiefbauvorstand ausgeführt hatte, dass der als erhaltenswert erachtete Baum möglicherweise die Bauarbeiten nicht überleben werde und die um die Insel herum gezeichneten Schleppkurven vor Ausführung noch optimiert werden müssten, votierte ein Stimmbürger dafür, diesen Baum und auch die Insel darum gleich von Anfang an nicht mehr einzuplanen. Die Mehrheit der Stimmbürger sah dies jedoch anders und wollte wie der Gemeinderat wenigstens versuchen, den Baum zu retten.

Ein zweiter Änderungsantrag betraf das Parkregime auf dem Chratzparkplatz. Ein Stimmbürger wollte gebührenpflichtige Parkplätze einführen und versprach, dass die Gemeinde damit sogar Geld verdienen könne. In der nachfolgenden Diskussion wurden Bedenken geäussert, dass das gebührenpflichtige Parkieren wohl besser übergeordnet auf dem gesamten Gemeindegebiet angeschaut und nicht bloss isoliert für den Parkplatz Chratz eingeführt werden solle. Dennoch wurde der Antrag von der Versammlungsleitung zur Abstimmung zugelassen. Da es sich um eine Kreditvorlage handelt, mit welcher verschiedene Infrastrukturmassnahmen finanziert werden solle, musste vorgängig jedoch Mithilfe des anwesenden Verkehrsplaners auch für diesen Änderungsantrag noch ein passender Kreditbetrag eingesetzt werden. Eine Mehrheit der Stimmbürger entschied sich in der anschliessenden Abstimmung jedoch, diesen Änderungsantrag abzulehnen.

Zwei statt sechs E-Ladestation

Komplizierter wurde es dann bei der Teilmassnahme Bau von sechs E-Ladestationsparkplätzen inklusive zugehöriger elektrischer Erschliessung. Diesbezüglich gingen gleich zwei Änderungsanträge ein, wodurch auch der Gemeindepräsident als Versammlungsleiter gefordert war. Nach Konsultation des Gemeindeschreibers entschied er, in einer ersten Abstimmungsrunde den Änderungsantrag, wonach bloss zwei statt sechs E-Ladestations-Parkplätze ­gebaut werden sollen, dem gemeinderätlichen Antrag gegenüberzustellen. Erst in einer zweiten Runde sollte die siegreiche Anzahl E-Ladestationsparkplätze im Sinne einer Grundsatzfrage dem zweiten Änderungsantrag, wonach gänzlich auf E-Ladestationsparkplätze und damit auch auf deren Erschliessung verzichtet werden soll, gegenübergestellt werden. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten sah dann in der ersten Abstimmungsrunde zwei E-Ladestationsparkplätze als ausreichend an, votierte in der zweiten Abstimmungsrunde jedoch gegen den zweiten Änderungsantrag, wonach gänzlich auf den Bau von E-Ladestationsparkplätzen zu verzichten sei.

Nachdem diese vier Änderungsanträge alle mit verhältnismässig knappen Abstimmungsresultaten entschieden wurden, wurde die Gesamtvorlage unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags, mit um 40000 Franken reduziertem Gesamtkreditbetrag, dann in der Schlussabstimmung wieder von einer klaren Mehrheit angenommen.

Zwei Projekte zur Mitwirkung

Ein Kritikpunkt, der während der Diskussion um das Verkehrskonzept zu hören war, war, dass der Gemeinderat die Bevölkerung im Vorfeld zur Gemeindeversammlung zu wenig einbezogen hatte. Der Gemeindepräsident vertrat diesbezüglich die Ansicht, dass die rege Teilnahme mit rund 30 Voten und vier Änderungsanträgen durchaus ein Zeichen von Partizipation seien. Einen weiteren partizipativen Ansatz stellte der Gemeinderat beim Traktandum 3, Informationen aus dem Gemeinderat, dann jedoch gleich bei zwei Projekten in Aussicht. Da beide Projekte den Bereich Hochbau/Raumplanung betreffen, übernahm Bauvorstand Toni Schönbächler hierfür das Mikrofon. Das eine Projekt wurde bereits gestartet und betrifft die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO). Das Ziel einer revidierten BZO soll unter Mitwirkung der Bevölkerung bis Ende Legislatur erreicht werden.

Das andere Projekt betrifft die Zentrumsplanung und wird unter Berücksichtigung einer eher langfristigen Planungs- und Umsetzungsperspektive demnächst anhand genommen. Auch bei diesem Projekt soll die Mitwirkung der Bevölkerung ein zentraler Pfeiler darstellen.

Nach rund zwei Stunden erklärte der Gemeindepräsident den offiziellen Teil der Versammlung für geschlossen und lud dazu ein, im Anschluss bei einem Glas Wein mit den Gemeinderatsmitgliedern oder anderen Versammlungsbesuchern das eine oder andere Thema noch zu vertiefen.

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