Kantonsräte sorgen sich um den Türlersee
Anfrage von Thomas Schweizer und Daniel Sommer angesichts der Quagga-Muschel
Seitdem im September 2024 im Zürichsee die schädliche Quagga-Muschel gefunden wurde, reissen die Diskussionen und Sorgen über diese invasive gebietsfremde Muschel nicht mehr ab. Sie breitet sich hauptsächlich über Schiffe und Boote, die in verschiedenen Gewässern verkehren, aus. Der Greifen-, der Pfäffiker- und der Türlersee sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quagga-Muschel. Zum Schutz dieser drei Seen wurde Mitte September 2024 ein sofortiges Einwasserungsverbot verfügt. Diese Massnahme wurde im Frühjahr 2025 durch eine neue Regelung abgelöst. In den drei Seen dürfen Wasserfahrzeuge ohne Kennzeichen wieder einwassern. Die Reinigung wird nur empfohlen, ist aber nicht Pflicht.
Nun haben die Kantonsräte Thomas Schweizer (Grüne, Hedingen) und Daniel Sommer (EVP, Affoltern) eine Anfrage an die Regierung eingereicht. Mit folgendem Ziel: «Der Greifen-, der Pfäffiker- und der Türlersee haben einen hohen Naturschutzwert. Unsere Stossrichtung geht dahin, dass Stand-up-Paddels und auch Gummiboote nicht von einem See zum anderen wechseln sollen», so Schweizer gegenüber dem «Anzeiger». Die Anfrage sei auf Anregung von Marco Strebel, dem Präsidenten des Türlersee-Schutzverbands, erfolgt, weil man versucht hatte, bei verschiedenen kantonalen Fachstellen Fragen zum Umgang mit der Quagga-Muschel zu stellen. Diese seien jedoch nicht beantwortet worden, man habe erklärt, es müsse eine formelle Anfrage gestellt werden, so Schweizer gegenüber dem «Anzeiger».
Schweizer und Sommer wollen von der Regierung nun konkret wissen: «Wie gross ist die Gefahr, dass die Quagga-Muschel durch das Einwassern von Wasserfahrzeugen ohne Kennzeichen, insbesondere Stand-up-Paddel oder Schlauchboote, in die heute noch von Quagga-Muscheln freien Gewässer wie Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee eingebracht werden?» Und: «Welche Auswirkungen hätte die Verbreitung der Quagga-Muschel in diese Seen, insbesondere auf den hohen Naturschutzwert dieser Seen?» Wissen wollen die beiden auch, «auf welche Grundlagen sich die Aufhebung des Einwasserungsverbotes und die Rückstufung der Massnahme auf eine Reinigungsempfehlung stützen»? Und überhaupt: «Was spricht gegen eine Verlängerung des Einwasserungsverbotes von Fahrzeugen, welche in verschiedene Gewässer eingewassert werden?» Zu guter Letzt fragen die beiden Kantonsräte: «Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass auch in den umliegenden Kantonen einheitliche Regelungen für grössere und für kleinere Seen getroffen werden?»
Kontrollen auf dem Zürichsee
Die Seepolizei der Kantonspolizei Zürich ist inzwischen fleissig dabei, Schiffe zu kontrollieren. Zumindest auf dem Zürichsee. Gemeinsam mit der Wasserschutzpolizei der Stadtpolizei Zürich führte sie eine Schiffskontrolle durch. Insgesamt wurden am Pfingstwochenende 224 Schiffsführer und ihre Boote kontrolliert. Die Schwerpunktkontrollen betrafen die seit dem 1. Juni 2025 gesetzlich vorgeschriebene Heimatgewässer-Deklarierung. Während die grosse Mehrheit die Vorgaben erfüllte, mussten 21 Personen verzeigt werden. Dabei lag der Fokus auf der Heimatgewässer-Deklarierung im Zusammenhang mit der Quagga-Muschel. Bootsbesitzer mussten die Heimatgewässer-Deklarierung bis zum 30. April 2025 ausfüllen. Die Quagga-Muschel verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Anfragen werden vom Regierungsrat innert drei Monaten beantwortet. Eine Beantwortung dürfte also bis Anfang September erfolgen.