Kein Strafverfahren gegen den ehemaligen Spitaldirektor

Für die Staatsanwaltschaft sind die Voraussetzungen für eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Affoltemer Spitaldirektor nicht gegeben. Sie stellt sich damit gegen das kantonale Gemeindeamt, das Strafanzeige erstattet hatte.

Rechnungslegungen bei Spitälern erfolgen gemäss kantonalem Recht nach zwei verschiedenen Standards: nach «harmonisiertem Rechnungsmodell 1 (HRM 1) und zusätzlich nach den Standards des Branchenverbandes schweizerischer Spitäler (H+). Das Gemeindeamt des Kantons Zürich machte in ihrer Strafanzeige den Verdacht der Urkundenfälschung im Amt geltend, die bei der HRM-1-Rechnung begangen worden sei. Eine vertiefte Prüfung der HRM-1-Rechnung habe ergeben, dass in diese Jahresrechnung der Prüfungsbericht der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sowie der RPK-Abschied integriert worden seien. Weder der KPMG-Prüfungsbericht noch der RPK-Abschied würden sich jedoch auf diese Rechnung beziehen. Vielmehr seien beide Dokumente für die nach dem Rechnungslegungsstandard H+ geführten «Kennzahlen 2012» erstellt worden. So finde sich der identische, in der HRM-1-Rechnung abgedruckte Prüfbericht auch in der H+-Jahresrechnung 2012. Mit dieser Integration habe der Spitaldirektor eine echte, aber inhaltlich unwahre Urkunde erstellt.

Die nach HRM 1 erstellte Jahresrechnung 2012 enthalte ein unwahre Aussage, indem sie den Anschein erwecke, dass die Prüfung erfolgreich nach dem HRM-1-Standard erfolgt sei, monierte das Gemeindeamt.

Auch die Vorgänger haben es so gemacht

Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass die Feststellungen zum Aufbau der nach HRM 1 geführten Jahresrechnung 2012 «grundsätzlich korrekt» sind. Frühere Unterlagen aus den Jahren 2008 bis 2012 zeigten jedoch, dass die HRM-1-Jahresrechnungen auf exakt diese Weise erstellt wurden, mindestens seit 2008, also schon unter zwei Vorgängern des 2011 eingestellten Direktors. Dieser habe das zuvor bestehende Handling als «Courant normal» weitergeführt.

Überflüssige und unvollständige Informationen

Insgesamt stimmen die Zahlen der beiden Jahresrechnungen überein. «Unter solchen Umständen kann von einer qualifizierten Lüge nicht die Rede sein», folgert die Staatsanwaltschaft. Die HRM-1-Jahresrechnung 2012 enthalte zwar überflüssige Informationen und sei andererseits unvollständig. Diese Mängel seien aber nicht als Falschbeurkundung zu qualifizieren, sondern als «Arbeitsfehler» zu betrachten. Deshalb seien keine Voraussetzungen zur Eröffnung eines Strafverfahrens vorhanden, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Statutarische Pflichtverletzungen

Gleichwohl übt sie Kritik am Vorgehen des ehemaligen Direktors. Als erfahrener Manager hätte er wissen müssen, dass der Kanton Zürich hinsichtlich Rechnungsstandards andere Vorschriften kennt als jene Kantone, in denen der Direktor früher tätig gewesen sei. Er habe es versäumt, die nötigen Abnahmeverfahren anzustossen und den Bezirksrat sowie das Gemeindeamt nach Durchführung des Rechnungsgenehmigungsverfahrens mit korrekten und vollständigen Unterlagen zu bedienen. Deshalb habe er eine Verletzung statutarisch festgesetzter Pflichten begangen, was zur Anzeige geführt habe – auf leichtfertige Weise. Deshalb sei ihm weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung auszusprechen, hält die Staatsanwaltschaft fest.

«Nehme den Befund zur Kenntnis»

«Ich bin sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft die Kernpunkte gut herausgearbeitet hat und auf ein Strafverfahren verzichtet», sagte der ehemalige Direktor auf Anfrage. Arthur Helbling, der Chef des Gemeindeamtes, will sich nicht zum Fall äussern. «Ich nehme den Befund der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis», hielt er fest.

 

Weitere Artikel zu «Bezirk Affoltern», die sie interessieren könnten

In Stallikon geht es bei der Abstimmung über den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Schulhauses um das grösste Bauprojekt in der Geschichte der Gemeinde: Profilstangen beim Schulhaus Pünten, die die Dimension der Neubauten anzeigen. (Archivbild
Bezirk Affoltern31.08.2026

Anhaltende Diskussion um Stalliker Schulraum-Projekt

Infoabend deutet auf spannende Urnenabstimmung im September hin
Die drei attraktivsten Wohngemeinden in der Region Zürich-Aargau-Schaffhausen sind gemäss der UBS-Studie Aarau vor Baden und Schaffhausen («weit überdurchschnittlich»). Die Wohnattraktivität im nördlichen Säuliamt wird in sechs Gemeinden als
Bezirk Affoltern31.08.2026

Nicht jede Säuliämtler Gemeinde ist als Wohnort gleich attraktiv

Die UBS veröffentlicht zum zweiten Mal ihren Wohnattraktivitätsindikator
Baustelle in Aeugst: In der UBS-Studie ist die Gemeinde eine von sechs Ortschaften im Bezirk Affoltern mit einer "überdurchschnittlichen" Wohnqualität. (Bild Daniel Vaia)
Bezirk Affoltern31.08.2026

Einkommen beeinflusst Wohnattraktivität

Fortsetzung von Seite 1: «Nicht jede Säuliämtler Gemeinde ist als Wohnort gleich attraktiv»