Künftig nur noch eine reformierte Kirchgemeinde?
Teilnehmende aus 13 reformierten Kirchgemeinden haben sich in Bonstetten mehrheitlich für eine einzige reformierten Kirchgemeinde im Bezirk Affoltern ausgesprochen – obgleich noch viele Fragen offen, Bedenken und Einwände vorhanden sind.

«Stärkung kleinerer Kirchgemeinden durch gezielte Förderung der übergemeindlichen Zusammenarbeit»: Ein überwiesenes Postulat in der Kirchensynode bildete 2010 den Startschuss zu «KirchGemeindePlus». Dies unter anderem vor dem Hintergrund zunehmender Kirchenaustritte – jährlich rund 5000 im Kanton Zürich – schwindender finanzieller Ressourcen und zunehmender organisatorischen Mühen vorab in kleineren Kirchgemeinden. An der Bezirksversammlung im Juli vergangenen Jahres wurde die Absicht formuliert, diesen KGplus-Prozess unter interessierten Kirchgemeinden voranzutreiben. Ein erster Workshop, organisiert von einer sogennanten «Spurgruppe», fand Ende Jahr statt. Daraus resultierte schliesslich ein Lenkungausschuss, zusammengesetzt aus Mitgliedern aller Ämtler Kirchgemeinden. Seit Juni 2016 arbeiten fünf Arbeitsgruppen an einem Vorprojekt. Resultate und Meinungen aus diesen Arbeitsgruppen wurden am vergangenen Samstag im Bonstetter Gemeindesaal rege diskutiert und bewertet.
Dieser «Resultat-Workshop», begleitet vom externen Fachmann Hanspeter Lienhart aus Bülach, mündete am Schluss in eine «soziometrische Konsultation» – auch eine Art Konsultativabstimmung, die ein relativ klares Resultat hervorbrachte: Mehrheitlich wird die Variante «eine reformierte Kirchgemeinde im Säuliamt» favorisiert. Die Alternativen «drei Kirchgemeinden», «kein Zusammenschluss» oder «eine andere Variante als eine Kirchgemeinde» blieben klar in der Minderheit.
Mit der bevorzugten Variante liegt das Säuliamt nun auf der Linie des Kirchenrates, der Zusammenschlüsse favorisiert, wie Vizepräsident Daniel Reuter an der Tagung darlegte. Er sagte aber auch: «Dieser Prozess muss basisdemokratisch erfolgen, von unten nach oben – nicht umgekehrt. Notwendig sind Glaubenszuversicht, Gelassenheit und Gottvertrauen.» Hier warf ein Teilnehmer ein: «Warum müssen wir uns auf eine Modellvariante festlegen, ehe die Basis involviert ist?»
Nähe ist wichtig – Gemeinde-strukturen nicht kappen
Mit der von den Workshop-Teilnehmenden favorisierten Variante einer Kirchgemeinde wird der Entscheid natürlich nicht vorweggenommen, ist aber zumindest ein wichtiges Signal und Hinweis. «Mit dem Resultat gewinnt der Lenkungsausschuss nun Klarheit für die nun folgende Vernehmlassung», sagte Hans Asper, Präsident der reformierten Kirchenpflege von Affoltern. Auf diese kann man gespannt sein. Denn viele Fragen sind noch offen. In den Berichten der Arbeitsgruppen (Modellvarianten, Finanzen/Liegenschaften, Gemeindeaufbau/Personal/Verwaltung, Diakonie/Freiwilligenarbeit/Senioren, Gottesdienste/Jugend/Musik/Feiern) kam mehrfach zum Ausdruck, wie wichtig es ist, dass «die Kirche im Dorf bleibt», wie bedeutsam das Erhalten von Strukturen auf Gemeindeebene, lokale Ansprechpersonen, die Nähe zur Kirchenbasis, die Vielfalt und die Flexibilität sind. Auch schwingt die Angst vor Autonomieverlust mit – oder die Angst fehlender Akzeptanz in den Gemeinden. Dies manifestierte sich, als das Beispiel der unterschiedlichen Steuerfüsse genannt wurde. In der Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil beträgt dieser 8 Prozent, in anderen Kirchgemeinden die maximalen 14 Prozent. Nach Bildung einer Kirchgemeinde würde der Steuerfuss bezirksweit voraussichtlich 12 Prozent betragen.
Auf der anderen Seite scheint klar, dass Fusionen unumgänglich sind und natürlich auch Chancen und Vorteile bieten, etwa die Professionalisierung durch eine Verwaltung, wodurch sich Kosten einsparen lassen und Ressourcen gebündelt werden können. «Wir werden neue Modelle finden», hält Lenkungausschuss-Mitgied Jürg Billeter optimistisch fest, auch an die wichtigsten Herausforderungen erinnernd: Dem kirchlichen Leben Sorge tragen, die Ansprüche an die Kirche den Lebensgewohnheiten anpassen und mit Ressourcen sorgfältig umgehen.
Moderator Hanspeter Lienhart ortete am Samstag einen «hohen Diskussionslevel», der es erlaubt, dass nun die Kirchenpflegen in den Gemeinden die Diskussionen aufnehmen können. Bis zum 31. Januar 2017 sollen die Vernehmlassungen in den Kirchenpflegen beendet werden – ein Termin, der im Plenum allerdings als sehr knapp beurteilt wird. Die Kirchenpflegen ihrerseits formulieren schliesslich Anträge zuhanden der Kirchgemeindeversammlungen, deren Entscheide im Mai/Juni 2017 erwartet werden. Zuvor bedarf es – und da sind sich die Workshop-Teilnehmenden einig – noch viel Information und Aufklärung. Informationsveranstaltungen sind im Frühjahr 2017 vorgesehen.


