Millionär gegen Kantonspolizisten: Freisprüche für alle

Aufgrund eines Verdachts von Schwarzarbeit haben Beamte der Kantonspolizei Zürich einen erfolgreichen Architekten aus dem Bezirk Affoltern etwas ruppig festgenommen. Gegenseitige Anklagen der Parteien brachten nichts. Das Obergericht hat sowohl den wohlhabenden Unternehmer als auch drei Kantonspolizisten umfassend freigesprochen.

Es war am 7. April 2010, als die Kantonspolizei Zürich auf einer Baustelle in Aeugst am Albis im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeiter eine Kontrolle durchführte. Am Nachmittag trafen die Fahnder auf einen verdächtigen Polen, der weder einen Personalausweis noch eine Arbeitsbewilligung vorweisen konnte. Grund genug für den polizeilichen Einsatzleiter, den Bauunternehmer telefonisch zu kontaktieren und ihn aufzufordern, entweder sogleich zur Baustelle zu kommen oder auf dem Polizeiposten in Urdorf zu erscheinen. Der wohlhabende Architekt lehnte ab und verwies darauf, dass er sich gerade in einer Sitzung in seinem Büro in Adliswil befinde. Er werde aber nach der Besprechung bei der Polizei erscheinen, erklärte er. Zum Unwillen des Polizeibeamten, der kurz darauf zwei Berufskollegen nach Adliswil beorderte, um den Unternehmer im schlimmsten Fall festzunehmen.

Kurz darauf tauchten die beiden Kantonspolizisten im Büro des Bauunternehmers auf und forderten ihn auf, wegen des mutmasslichen Schwarzarbeiters mitzukommen. Als sich dieser weigerte, nahmen die Polizeibeamten telefonisch Kontakt mit ihrem Vorgesetzten auf. Worauf dieser die Patrouille aufforderte, den verdächtigen Architekten notfalls festzunehmen.

Kurz darauf kam es zum Eklat. Die beiden Polizisten stürzten sich auf den über 50-jährigen Unternehmer, drückten seinen Kopf auf den Tisch und legten ihn in Handschellen. Danach führten sie ihn nach Urdorf. Nachdem die Ehefrau des Unternehmers die gültige Arbeitsbewilligung des Polen der Polizei per Fax zugestellt hatte, wurden sowohl der Osteuropäer als auch der Architekt sogleich entlassen. Der Vorfall zog aufgrund von gegenseitigen Anklagen erhebliche rechtliche Folgen nach sich. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis klagte alle Parteien ein. Zunächst klagte sie den Unternehmer wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte ein und forderte für ihn neben einer hohen, bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 500 Franken eine Busse von 2500 Franken. Die beiden Kantonspolizisten und der Einsatzleiter mussten wegen Freiheitsberaubung sowie Amtsmissbrauchs mit bedingten Geldstrafen zwischen 3000 Franken sowie 7200 Franken und Bussen bis zu 1500 Franken rechnen.

Wie das Zürcher Obergericht kürzlich mitteilte, hat es alle Parteien mangels Beweisen umfassend freigesprochen. Da die Parteien verpflichtet wurden, sich gegenseitig Prozessentschädigungen zu entrichten, entsprach das Ergebnis im Wesentlichen einem Nullsummen-Spiel. Damit haben die Oberrichter die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts Horgen vom März 2014 umfassend bestätigt. Bereits dieses hatte die Festnahme des Unternehmers als verhältnismässig eingestuft, dessen Verhalten aber auch nicht als Gewalt gegen Beamte eingestuft. Fazit des aufwendig geführten Strafverfahrens: Ausser Spesen nichts gewesen.

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