«Neue Linienführung würde juristisch nicht standhalten»

Wegen ihrer Nähe zum Naturschutzgebiet würde eine neue Linienführung zum A4-Zubringer in Unterlunnern-Obfelden juristisch nicht standhalten. Der Kanton widerspricht Anwohnern, die sich gegen eine Beibehaltung der Abzweigung beim Restaurant Rütli nach Rickenbach-Ottenbach wehrten.

Horst Martin: Mit einer Strassenführung zum Zubringer unterhalb der Plasti-Pac (Gebäude rechts) würden die oberhalb liegenden Wohnsiedlungen vom Lärm entlastet. Die Anwohner haben ihre Einsprache inzwischen zurückgezogen. (Bild Werner Schneiter)
Horst Martin: Mit einer Strassenführung zum Zubringer unterhalb der Plasti-Pac (Gebäude rechts) würden die oberhalb liegenden Wohnsiedlungen vom Lärm entlastet. Die Anwohner haben ihre Einsprache inzwischen zurückgezogen. (Bild Werner Schneiter)

Horst Martin und mit ihm langjährige Anwohner in der Reussmatt befürchten, dass sich die Wohn- und Lebensqualität mit der Beibehaltung des Abzweigers nach Eröffnung der Umfahrung Ottenbach/Obfelden weiter verschlechtert. Befürchtet wird, dass sich die Zahl der Durchfahrten – heute täglich rund 4000, darunter gegen 200 Lastwagen – erhöhen wird. Der enge Abbieger von der Dorf- in die Rickenbacherstrasse verstärke den Lärm zusätzlich – erst recht, wenn auf der Dorfstrasse nach Inbetriebnahme der Umfahrung der Durchgangsverkehr erschwert werde und sich mehr Fahrzeuge Richtung Rickenbach und Umfahrung wälzten.

Die Anwohner fordern schon lange einen rund 200 Meter langen Abzweiger, der unter der Plasti-Pac, ehemals Gaswerk, liegt. Damit würden die oberhalb liegenden Wohnsiedlungen vom Lärm entlastet, wird argumentiert.

Falschinformationen an der Info-Veranstaltung?

An der Info-Veranstaltung zur Umfahrung im Oktober 2014 wurde das Ansinnen einer Strassenführung unterhalb des ehemaligen Gaswerks abgelehnt – mit dem Hinweis, es handle sich hier um ein heikles Naturschutzgebiet. Auf den Plänen sei dies damals mit einer roten Linie markiert gewesen, die dann wieder verschwunden sei. Diesem Argument widerspricht eine Studie eines Ingenieurbüros, das von den Anwohnern in Auftrag gegeben wurde. Darin heisst es, eine Anpassung wäre nur ganz am Rande des Naturschutzgebietes notwendig. Dort seien ein Ablagerungsstandort sowie zwei Betriebsstandorte im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Eine besondere Schutzbedürftigkeit bestehe in diesem Bereich nicht, wird gefolgert. «Die Anpassung würde somit in einem heute bereits überbauten und durch Belastungen weitgehend kontaminierten Gebiet erfolgen», heisst es in der Studie.

Daraus folgern die Anwohner nun, dass sie im Rahmen der Info-Veranstaltung des Kantons falsch informiert worden sind. «Es gab weder von der Gemeinde noch vom Kanton einen konkreten Hinweis, dass es sich bei diesem Gelände um eine zu sanierende Wiese handelt, welche schon seit mindestens zehn Jahren hätte saniert werden sollen», sagt Horst Martin und fragt: «War es also eine Falschinformation, welche dazu benutzt wurde, dass eine der besten Varianten für den Autobahnzubringer verhindert wurde?»

Zu nahe am Naturschutzgebiet liegend

«Ganz klar nein», sagt Thomas Maag von der Kommunikationsabteilung der Zürcher Baudirektion. Lediglich das Grundstück, auf dem das ehemalige Gaswerk steht, sei belastet und untersuchungsbedürftig. Ansonsten sei das Naturschutzgebiet nicht belastet, respektive nur eine kleine Fläche, aber es seien keine schädlichen Einwirkungen zu erwarten. Wörtlich hält er fest: «Diese Tatsachen stehen aber in keinem Zusammenhang mit der gewünschten Linienführung der betroffenen Anwohnenden.

Diese Linienführung zum Zubringer würde wegen ihrer Nähe zum Naturschutzgebiet juristisch nicht standhalten. Auf diesen Fakt wurde an der seinerzeitigen Info-Veranstaltung hingewiesen. Das ist keine Falschinformation und keine Irreführung der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern eine Tatsache.»

Projektfestsetzung: 134 Seiten ...

Die Anwohner haben ihre Einsprache zurückgezogen. Somit ist klar, dass die Linienführung unterhalb des ehemaligen Gaswerks aus Abschied und Traktanden fällt. Noch vor den Sommerferien werde die Baudirektion mit der Projektfestsetzung zur Umfahrung Ottenbach/Obfelden aufwarten. Die Behandlung der 77 Einsprachen habe die Angelegenheit verzögert, sagt Thomas Maag. Er weist darauf hin, dass die Projektfestsetzung nicht weniger als 134 Seiten beansprucht. Danach sind weitere Rechtsmittel möglich, vorerst beim Verwaltungsgericht und dann beim Bundesgericht.

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